@seppl
Vielen Dank für die Initiative, da einmal nachzufragen. Ich kannte das Instrument bisher noch nicht, muss ich mir mal merken. Ich finde den Aspekt der Doppelbelastung sehr wichtig, wenn nicht sogar den wichtigsten überhaupt. Es müsste doch verboten sein, dass ein bereits "verzwangsabgabtes" Einkommen nochmals "verzwangsabgabt" wird, noch dazu:
- nur bei Wohnungsinhabern, alle anderen bleiben unbehelligt (ungerecht!)
- ohne Berücksichtigung der Höhe des Einkommens (ungerecht!)
- ohne, dass dies auf dem Lohnsteuerbescheid ausgewiesen ist und die Lohneinbußen damit sichtbar werden.
Auf diese Weise wird das solidarische Finanzierungsprinzip untergraben. Wenn der Beitrag prozentual vom Brutto eines jeden Steuerzahlers erhoben würde (wie einst von der FDP gefordert, die die Haushaltsabgabe für verfassungswidrig hielt), hätte ich mit der ganzen Sache weniger ein Problem. Nicht dass ich das (angesichts der gegenwärtig kritikwürdigen Zustände beim ÖRR) gut fände, aber dann wäre es wenigstens schon mal gerecht. Über eine Reform des ÖRR könnte/müsste man dann immer noch diskutieren. Ich betrachte den Differenzbetrag zwischen Brutto- und Nettogehalt, also die Steuern und Abgaben, als öffentliches Geld, das man nie zu Gesicht bekommt und gar nicht erst auf dem eigenen Konto landet. Dagegen ist das Nettoeinkommen aus meiner Sicht privates Geld des Bürgers, über das (nur) er frei verfügen kann/darf. Es kann doch nicht sein, dass man eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die für alle da sein soll, aus seinem Privatvermögen finanzieren muss. Ich hatte das damals so in der Art in meiner Klage drin, aber die junge Richterin ist nicht darauf eingegangen. Dann bin ich ja mal gespannt, was als Antwort dabei herauskommt!