1. Das BVerfG-Urteil hier in Diskussion ist von 1961. Da ging es um die Gründung des ZDF.
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Nicht näher geprüft jetzt gerade - aber da war es ja anders herum:
Der Bund startete Einrichtung eines bundesweiten Senders -ZDF. Adenauer wollte es als Sprachrohr gegen einseitige Bundesländer-Sender. Kommt irgendwie bekannt vor aktuell?
Das BVerG hat dann wohl abgewiegelt - die Bundesländer dürften beim damals ersten bundeseinheitlichen Sender nicht sündigen, weil ja zur "Bundestreue" verpflichtet. Also wiege das Länderprivileg der Kulturheit höher.
So für dies Urteil nach einstiger Sichtung "grob erinnerlich" - etwas Irrtum vorbehalten.
2. Aktuell ist es genau umgekehrt: Die Bundesländer wollen
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mit dem "Medienstaatsvertrag 2020" in der Bundeskompetenz - Internet usw. - die ausschlaggebende Kraft werden - Lizenzierung und Zensur des Internets.
Schön, dass wir hier also das alte Grundsatzurteil haben, wonach die "Bundestreue" die Bundesländer verpflichtet, derartiges nicht in ein Gesetz eingehen zu lassen.
3. Für Sachsen-Anhalt, wer hat denn wohl framing-technisch in die Welt gesetzt,
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dies sei eine Besorgnis der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt? Sollen damit die Richter des BVerfG beeinflusst werden?
Handelsblatt - wem hat dem dortigen Journalisten diese Info gesteckt? Niemand, das war vom 7. Dezember, als alle Welt noch spekulierte und man die Parlamentarier in Sachen-Anhalt beeinflussen wollte.
Die Neuordnungsaufgabe von "ARD, ZDF etc." ist ausschließlich Landesrecht. Die Staatsverträge sind nun einmal nicht "Bundesrecht". Die bundesweite Abnick-Forderung - etabliert von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - schafft faktisches verdecktes Bundesrecht. Oblgeich dies von 1 Staatskanzlei faktisch für "bundesweit" diiktiert wird, ist es damit noch nicht Bundesrecht, aber auch nicht Verletzung des Bundestreue.
4. Schlichtweg, der Begriff der Bundestreue hat in Sachen Sachsen-Anhalt kein Recht, nochmals aufzutauchen.
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So hier die Meinung - und jetzt warten wir das Urteil ab, ob der Autor dieser Zeilen irrte. Lieber kleiner Erdenbürger, die Wege deiner Herren, der Richter, sind unergründlich und mit irdischem Denken nicht zu erfassen -
- siehe die Verurteilung der 30 Prozent Nichtzuschauer vom 18. Juli 2018 zur Zahlung der Rundfunkabgabe für die "Möglichkeit" der Nutzung. Bis Alter 30 : 94 Prozent Nichtnutzer.
Ein Mann , der auf der Straße an Frauen des einschlägigen Gewerbes vorbeigeht, der muss ja schließlich auch nicht "für die Möglichkeit der Nutzung" 20++ Euro hinblättern. Anteil der lebenslangen Nichtnutzer unter allen Männern ist ähnlich: Rund 95 %.
5. Zurück zum Thread-Thema: Die Anhörung der Landesregierungen und Parlamente ist übliche Pflicht aller rund 10 Verfassungsgerichte in Deutschland.
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Im Verfahrensrecht festgeschrieben.
Die Landespolitik ist Gestalter der Sender. Also ist deren Stellungnahme rechtlich relevanter als die der Sender (die mit dem Beschwerdetext ja ihre eigene "Stellungnahme" schon in das Verfahren einbrachten).