"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich getrennten Arbeitsraum muss ebenfalls zusätzlich eine Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn nicht bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Ich bin kein Jurist und daher tue ich mir mit Auslegungen von Gummiparagraphen sehr schwer. Ich würde dann diesen Passus für mich so auslegen:
"Ein Freiberuflicher oder Selbständiger mit einem vom Wohnbereich
NICHT getrennten Arbeitsraum muss
KEINE Radiogebühr für den betrieblichen PC an die GEZ bezahlen, wenn bereits ein demselben Grundstück zuzuordnendes Rundfunkempfangsgerät (auch als Autoradio) angemeldet ist."
Dann drängt sich bei mir folgende Frage auf: Ein Freiberufler oder Selbständiger
OHNE PKW (dadurch keine gewerbliche/geschäftliche PKW-Radiogebühr), der zuhause in einem vom Wohnbereich
NICHT getrennten Arbeitsraum arbeitet, muss für seinen PC gar keine GEZ-Gebühren bezahlen, sofern er seine privaten GEZ-Gebühren bezahlt. Ist das richtig?
Und die zweite Frage: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis PCs mit der vollen GEZ-Gebühr zur Kasse gebeten werden. Gilt dann obiges weiterhin, wenn privat die volle GEZ-Gebühr bezahlt wird?