Schon wieder @pjotre ... kann von einem unserer so hilfreichen Moderatoren natürlich in den vorherigen Beitrag hinein übertragen werden.
Etwa 28. Januar kommt der endgültige Entscheid des Bundesverfassungsgerichts
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in Sachen Sachsen-Anhalt. So jedenfalls meiner Erinnerung nach angekündigt im Entscheid vom 22. Dezember.
Der Entscheid des 22. Dezember betraf ja nur die Frage, ob das BVerfG den verkehrt gemachten Gesetzentwurf noch bis zum 31. Dezember retten würde. Hat es nicht, da die Sender ja mit einem neuen Staatsvertrag die Lücke rückwirkend schließen können.
Das Wichtige war, dass die Sender am 22.12.2020 erstmals seit 60 Jahren nicht bekommen haben, was die verwöhnten Kinder gerne auf dem Gabentisch serviert haben wollten.
Nun muss man sich das so vorstellen, dass die Sender ja mit Rechtswissenschaftlern auftreten und dass die Richter und die Rechtsexperten die Urteilsfragen erarbeiten. Die Rechtsbeistände wissen sicherlich bereits die voraussichtliche Richtung. Also hat Gniffke voraussichtlich die Besorgnis mitgeteilt erhalten: Falls die Sender nicht von sich aus reformieren, droht angeordnete Neuordnung.
Saarland und Bremen - warum aktuell diskutiert? Vielleicht genau deshalb: Da stellt sich die Frage, ob diese Quersubventionierung überhaupt zulässig ist. Verschiedene Rechtsprobleme.
Und was kommt danach? Serie von Verfassungsbeschwerden bundesweit.
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- Auch das könnte Herr Gniffke bereits wissen? -
Ist in der Schlussbearbeitung. Jeder Einreicher sendet 600 Seiten, für Neuordnung ARD, ZDF. Schlussphase der Bearbeitung findet hinter den Kulissen gerade statt.
Das Forum ist bisher nicht Träger der Aktion, ist aber der ausschlaggebende Helfer für die verwendeten Schlüsselinfos.
Mehr darüber nicht öffentlich, Feind liest mit.
Es wird nun noch der Entscheid des BVerfG Ende Januar abgewartet, um dessen Eckpunkte einzuarbeiten.