Dank für die Aufspür-Arbeit!
"Schriftsätzlich grundsätzlich" verwertet wie folgt:
BAS1. Grundlegende rechtliche Dokumente / Bundesrecht.
Dies ist eine noch recht fällige Zusammenstellung. Es kann später ausweiten. *NEU 2021-01-13
BAS1.a) Muss die Rundfunkabgabe aus den Sozialkassen geleistet werden?
"Rundfunkbeitrag als Bestandteil staatlicher Sozialleistungen und Gebot der Staatsferne des Rundfunks"
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags - WD 10 – 3000 – 028/19 --- 10. Juli 2019
WD 10: Kultur, Medien und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/656498/ffc404602068243c0702de6a434813b9/WD-10-028-19-pdf-data.pdf
Es geht um den Systemfehler wie folgt: An sich soll jeder Haushalt die gleiche "Rundfunkabgabe" zahlen, euphorisch irrend als "Beitrags"-"Gerechtigkeit" deklariert.
Wie ungerecht das uin Wahrheit ist: Siehe Abschnitt ???
Beihilfeempfänger sind weitgehend befreit. Hierdurch vermindert sich der Eingang. Dies wird dadurch kompensiert, dass alle anderen etwas mehr zahlen müssen als es rein rechnerisch sein würde. Die Frage ist, ob die Sozialkassen nicht verpflichtet seien, die Rundfunkabgabe durch Geldüberweisung abzudecken. Es wäre immerhin in der Größenordnung von rund 500 Millionen Euro aus der Staatskasse an "ARD, ZDF etc.".
Als Folgewirkung könnte die Rundfunkabgabe um rund 1 Euro gesenkt werden. ("könnte"... Wer daran glaubt, muss ziemlich religiöse Glaubenskraft beistzen?)
An diesem Gutachten interessiert etwas anderes viel mehr als das Kernthema.
Abschnitt 2, Absatz 1: "Den Gewährleistungen des Grundrechts der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 1 GG) und des Grundrechts auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG lässt sich für jedermann ein Anspruch auf ein Mindestmaß an Teilhabe am gesell- schaftlichen, kulturellen und politischen Lebens entnehmen, das sich in der Möglichkeit des Rundfunkempfangs verwirklicht."
Hier wird demnach das Geringverdiener-Anrecht auf Befreiung von der Rundfunkabgabe eindeutig korreliert mit Artikel 1 Grundgesetz. Dieser Grundsatz wird in diesem Kontext in seiner Überordnung und Unmittelbarkeit anerkannt.
Also darf die Härtefallprüfung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für Geringverdiener nicht mit Auflagen ("Bescheidpflicht) verbunden werden.
Würde die Rundfunkabgabe zukünftig zu Lasten der Beihilfekassen gehen, so müssten diese nach dem Prinzip der Gleichbehandlung diese Zahlungen auch für die "gewollt beihilfenfrei" lebenden Geringverdiener leiten mit einer autonomen Rundfunkabgabe-Prüfung.
BAS1.b) Die Staatsferne - aus bundesrechtlicher Sicht.
Nochmals gelistet:
"Rundfunkbeitrag als Bestandteil staatlicher Sozialleistungen und Gebot der Staatsferne des Rundfunks"
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags - WD 10 – 3000 – 028/19 --- 10. Juli 2019
WD 10: Kultur, Medien und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/656498/ffc404602068243c0702de6a434813b9/WD-10-028-19-pdf-data.pdf
Nun der weitere Gesichtspunkt: Laut diesem Dokument ist dem Staat jeder Einfluss auf die Rundfunkprogramme untersagt. - Was gibt es insoweit ansonsten vom Bundestag? - Hier einmal ohne Details Beispiele gelistet:
Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit
https://www.bundestag.de/resource/blob/491782/8c8d23b7383fcfc5ba6c7471081e9538/wd-10-056-16-pdf-data.pdf
... und laut nachstehendem Dokument fallen nicht-linear übertragene Medieninhalte, beispielsweise via Facebook oder Twitter, aus dem Rundfunkbegriff heraus; denn Telemedien sind kein Rundfunk.
Da geht es also um die Nicht-Staatsferne.
"Die rechtliche Qualität medialer Auftritte der Bundesregierung mit Blick auf den Rundfunkstaatsvertrag."
https://www.bundestag.de/resource/blob/656502/b61bab8c0d6c5e3f3e451537cd3012d5/WD-10-035-19-pdf-data.pdf
BAS1.c) "Wie gut informierte Kreise" berichten, seien Juristen in der Lage, für jedes beliebige gewünschte Ergebnis die Beweiskraft aus Gesetz und Rechtsprechung zu deduzieren und dass es kein anderes Ergebnis geben könne.
Das behaupten dann aber auch die Juristen, die bezahlt wurden, genau das Gegenteil zu beweisen.
Nach dieser mentalen Vorbereitung weiß der Leser eigentlich schon alles, was ihn da erwartet?