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Autor Thema: [EU-Recht] Maßn. d. Korruptionsbekämpfung w. verstärkt & vereinheitlicht  (Gelesen 717 mal)

  • Beiträge: 7.386
Nachstehend die aktuellen Hinweise der Kommission:

Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und weltweit
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_2516

Zitat
II. Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Die Kommission schlägt eine Richtlinie über die Bekämpfung der Korruption vor. Mit dem Vorschlag wird der bestehende EU-Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung modernisiert durch:

a) Korruptionsprävention und Aufbau einer Kultur der Integrität
[...]
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht des öffentlichen Sektors nach den höchsten Standards, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, wirksame Vorschriften über den offenen Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse, die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter sowie zur Regelung der Interaktion zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor zu erlassen.
[...]

b) einen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und die entsprechenden Sanktionen

    Harmonisierung der Definitionen von Straftaten, die als Korruptionsdelikte verfolgt werden, sodass nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und illegale Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten darunter fallen. Mit dem Vorschlag sollen alle Straftaten gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nun auch in den EU-Rechtsvorschriften geregelt werden, und Korruption im öffentlichen und privaten Sektor werden in ein und demselben Rechtsakt behandelt.
    Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionen für natürliche und juristische Personen und Harmonisierung erschwerender und mildernder Umstände.
[...]

Fragen und Antworten: Strengere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und weltweit
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_2517
Zitat
Warum schlägt die Kommission neue Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung vor?
[....]
Die strafrechtlichen Vorschriften im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind nur teilweise harmonisiert und finden nur auf Bestechung Anwendung. Bei anderen Korruptionsdelikten (u. a. Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie illegale Bereicherung durch Korruption) gibt es noch keine Rechtsangleichung. Zudem behindern die unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften eine wirksame Korruptionsbekämpfung, insbesondere bei den immer häufigeren grenzüberschreitenden Fällen.
[...]
Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention schlägt die Kommission vor?
[...]
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten ferner, ein Höchstmaß an Transparenz und Rechenschaftspflicht in der öffentlichen Verwaltung und in öffentlichen Entscheidungsprozessen zu gewährleisten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption zu sensibilisieren.
[...]
Was sind die zentralen Punkte des Vorschlags? Was ist neu?
[...]
Mit dem Vorschlag wird die Liste der EU-Korruptionsdelikte ausgeweitet: Sie soll künftig neben den klassischen Bestechungsdelikten auch Veruntreuung, unerlaubte Einflussnahme, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und rechtswidrige Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten umfassen. Außerdem werden einheitliche Strafmaße festgelegt und erschwerende und mildernde Umstände definiert. Erschwerende Umstände könnten beispielsweise vorliegen, wenn der Täter ein hochrangiger Beamter ist oder Strafverfolgungsaufgaben wahrnimmt. Als mildernder Umstand könnte gewertet werden, dass der Täter dazu beiträgt, andere Straftäter zu ermitteln oder vor Gericht zu stellen.
[...]
Werden mit der Richtlinie Vorschriften über die Offenlegung von Vermögenswerten, die Lobbyarbeit und Drehtüreffekte eingeführt?

Die Richtlinie deckt alle drei Aspekte ab.

Gemäß Artikel 3 sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass wichtige Präventionsinstrumente vorhanden sind, einschließlich wirksamer Vorschriften i) für die Offenlegung von und den Umgang mit Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor, ii) für die Offenlegung und Überprüfung von Vermögenswerten öffentlicher Bediensteter und iii) für die Interaktion zwischen privatem und öffentlichem Sektor.
[...]

Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on combating corruption, replacing Council Framework Decision 2003/568/JHA and the Convention on the fight against corruption involving officials of the European Communities or officials of Member States of the European Union and amending Directive (EU) 2017/1371 of the European Parliament and of the Council
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2023%3A234%3AFIN

Hinweis:
Der Vorschlag für die neue Richtlinie ist leider nur auf Englisch verfügbar; und eigentlich ist das bereits Diskriminierung auf höchster Ebene allen anderen Unionssprachen gegenüber und den Bürger*innen, die diese Sprachen sprechen.   >:(



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2023, 13:00 von pinguin«
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Z
  • Beiträge: 1.564
Was bedeutet das konkret? Ganze EU-Kommision verhaften, die Bundesregierung dazu? Oder ist es keine Korruption, wenn es eine Beraterquittung und eine Steuererklärung dazu gibt (siehe Maskendeal)?


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Was bedeutet das konkret?
Du darfst jederzeit bei der Unionsebene nachfragen; die aktuelle Entscheidung des EuGH wird aber sicherlich noch eingearbeitet?

EuGH C-40/21 - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist unmittelbar bindend
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