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Autor Thema: Benötigt die DEGETO eine Senderlizenz? - Nebeneinkünfte der Intendanten?  (Gelesen 924 mal)

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In diesem Kontext besteht ein Thread, der diese 2 Fragen erkennbar machte, aber nicht gezielt vertiefte. Dieser neue Thread hier könnte helfen, die Fakten zusammenzutragen für:

(1) Haben die Intendantin wesentliche Nebeneinkünfte?
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Obgleich ihr Vertrag sie zum Volleinsatz für ihren Arbeitgeber verpflichten dürfte.


(2) Benötigt die DEGETO eine Senderlizenz?
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Das ist bedeutsam für die denkbare Möglichkeit, dass die DEGETO über zunehmende Vermarkung via Internet letztlich schrittweise zum faktischen Plattform-Unternehmen wird. Es spielt auch die Frage hinein, ob Grenzen des Finanzierungsrechts aus der Rundfunkabgabe überschritten werden.


Wie immer bei den schriftsatzorientierten Threads bitte nicht ausführliche Meinungsäußerung, sondern Crowd-F_i_nding: Gemeinsame Faktenfinder gegen etwaige "Fake-News" des "imperiums für betreutes Denken". - Hier also der Text nach jetzigem Faktenstand:

 
Zitat
KEF4.   Die Intendantengehälter: Warum so hoch?

KEF4.a)   Niemand braucht für üblichen Konsum ein Gehalt von rund 300 000 Euro pro Jahr.

(1) Das ist ausreichend diskutiert. Niemand braucht "für das nackte Überleben" ein Gehalt bis fast zum Doppelten des Bundespräsidenten. Ja warum machen die Intendanten, die Bildungschefs des betreuten Denkens, nicht eine Anpassung an den Öffentliche Dienst? So wie in etwa der Intendant des aus dem Bundeshaushalt finanzierten Senders Deutsche Welle?

(2) Die Antwort dürfte nicht von Ökonomen kommen, sondern von der Soziologie: In der realen Welt definieren die Gehälter der Leitenden die Hack- und Beißordnung - also analog zum Hühnerhof. Die Gehaltshöhen definieren eine Hierarchie. Würde der am höchsten bezahlte Intendant sich an die Vergütung des Bundespräsidenten anpassen - so die Forderung von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff im Jahr 2020 - , so wäre er vermutlich unterhalb des Niveaus von Radio Bremen.

(3) Auf Grundlage der Hack- und Beißordnung hätte man sich demnach im Lauf der Jahrzehnte auf das jetzige Niveau hoch entwickelt? - Man bedenke, die Aufsichtsgremien müssen die jeweilige Höhe immer bewilligen. Da liegt also bundesweiter Konsens vor.
(4) Hierbei gibt es eine Ausreißerin, die Intendantin des MDR. Sie nimmt vergleichsweise "zu wenig", wenn bezogen auf Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl. Ob die anderen ihr das wohl vorhalten mögen als unfreundlichen Verstoß gegen die guten Sitten? - Diese Intendantin hat in ihrer Biographie einiges in Sachen DDR-Erfahrung. Wirkte dies hier positiv?

KEF4.b)   Nicht das Niveau der Intendantengehälter, sondern nur ein insgesamt übersetztes Niveau für Gehälter und Betriebsrente kann ökonomisch relevante Verschwendung bewirken.

Würde man ein um 30 Prozent übersetztes Niveau annehmen, so wäre das unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren eine Summe von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr, zu beziehen auf die 8 Milliarden Euro Jahreseinnahme aus der Rundfunkabgabe. Die Erörterung der Intendantengehälter ist also in populäre Stellvertreterfunktion für das oft als insgesamt überhöht behauptete Niveau.

KEF4.c)   Die Nebeneinkünfte der Intendanten.

(1) So gut wie gar nicht wird diskutiert: Liegen beträchtliche Nebeneinkünfte vor? - Schließlich sind die Intendanten durch das verworrene Firmengeflecht an vielen Stellen durch ihre Funktion in einer Aufseherrolle.

(2) Stand 2021-01: https://de.wikipedia.org/wiki/Degeto_Film

"Die Degeto Film GmbH (kurz Degeto, auch ARD Degeto; Kunstwort aus Deutsche Gesellschaft für Ton und Bild) ist die gemeinsame Filmeinkaufsorganisation der ARD. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main auf einem Nebengelände des Hessischen Rundfunks (HR) und beschäftigt 89 Mitarbeiter. Ihre Gesellschafter sind die Landesrundfunkanstalten der ARD bzw. deren Werbetöchter.
Aufsichtsratsvorsitzende ist seit 2019 die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger[5] (zuvor von 2018 bis 2019 Lutz Marmor). Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt Ulrich Wilhelm seit 2012.
... Die FAZ nannte 2005 Degeto auch als 'heimliche Supermacht des Kitschfilms'."

KEF4.d)   Aufsichtsratsmitglieder erhalten üblicherweise irgendeine Vergütung oder "Entschädigung"
(1) ... - wofür auch immer, Diese müssten sie eigentlich - nach Abzug beispielsweise einer Spesenpauschale - im übrigen dem Unternehmenskonto übergeben. Denn schließlich entfallen sie während dieser Aufgabenwahrnehmung für ihre Haupttätigkeit laut Anstellungsvertrag, versäumen also - in nicht vorwerfbarer Weise - ihre vertragliche Pflicht des Arbeitszeiteinsatzes.

(2) Hier die gleiche Frage: Der frühere Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, seit 2011 Intendant des Bayerischen Rundfunks, ist dort seit 2012 Vorsitzender: Insoweit keine Rotation. (Hinweis: Wir sind übrigens in Deutschland. Alle Erwägungen, wir wären in China oder Russland, finden in der geografischen Wissenschaft keine Bestätigung.)

(3) Die Tochter des Politikers Schäuble, die Juristin Christine Strobl, ist Leiterin der Degeto Film. Nach einer ihren überdurchschnittlichen Fähigkeiten zu verdankenden raschen Karriere ist sie nun zuständig für ein Budget von rund 400 Millionen Euro.

(4) Der Bürger ist beruhigt. Er fürchtete schon Spuren von Nepotismus. Nein. Die staatsferne DEGETO ist in staatsfernen Händen. Nach Stand 2020: Der frühere Regierungssprecher der Bundeskanzlerin in Berlin, die Tochter des Präsidenten des Bundestages dort gegenüber und die Berliner RBB Intendantin, zu deren Aufgabenkreis das ARD Hauptstadtstudio rechnet, auch gegenüber dem Kanzleramt.
Und alles wird aus der Rundfunkabgabe zwangsfinanziert. So hat alles seine Ordnung - hoffentlich immer die richtige?

KEF4.d)   Ist die DEGETO nach dem Medienstaatsvertrag 2020 nun als aufsichtsbedürftiger Medienveranstalter einzustufen?
https://www.danisch.de/blog/2021/01/04/wer-hat-eigentlich-die-von-schirach-sendung-gesendet/

"Im Fall von 'Ferdinand von Schirach: Feinde' war die ARD Degeto Auftraggeber der Produktion und auch redaktionell verantwortlich. ... Einkaufen und Senden sind zwei verschiedene Dinge...
Wer ist dann eigentlich rundfunkrechtlich dafür verantwortlich, was die senden? Welchem Landesrecht oder Staatsvertrag unterliegen die dann?
... Ich habe nochmals zurückgefragt, welcher Rundfunkrat dann eigentlich der zuständige wäre.... Das Erste schrieb mir, das müssten sie jetzt erst mal selbst in Erfahrung bringen, welcher Rundfunkrat eigentlich für Programmbeschwerden zuständig ist, wenn Degato gesendet hat.
... Update:..: Zuständig für die ARD Degeto ist der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (die Sitzanstalt in Frankfurt). Sie könnten also Ihre Beschwerde an den Rundfunkrat des HR oder den Intendanten des HR, Herrn Krupp, schicken."

KEF4.e)   Erst jetzt wird es richtig interessant.

Die DEGETO - die als "ARD DEGETO" geführt wird, obgleich ja wohl nur DEGETO - ist juristische Person. Sie funktionierte hier (nur hier?) anerkanntermaßen als "Rundfunk". Sie hat aber keinen "Rundfunkrat", sondern untersteht einem "Rundfunkrat" einer anderen juristischen Person - dem des HR.

Demnach hätten wir hier einen sich herausbildenden "öffentlich-rechtlichen" neuen "Sender", der an sich sich bei einer Landesmedienanstalt eine Lizenz ausfertigen lassen müsste? Was aber versehentlich von der Chefin, der Juristin Strobl, versäumt wurde?
Müsste da nicht auch ein neuer Medienstaatsvertrag sein für das "VDF Viertes Deutsches Fernsehen"? Und würde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht einen eigenen Rundfunkrat erfordern, um eine Bürgersteuerung zu bewirken? (Das Wert "heuchten" wäre für die Rundfunkräte sehr unbotmäßig anangebracht.)


Man höre die andere Seite vor abschließender Meinungsbildung. Diese Fragen warten also auf Klärung.


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