Gersdorf will Art. 5 GG (Freiheit des Rundfunks) gegen Art. 20 (1) und (3) GG (demokratische Ordnung bzw. Gewaltenteilung) sowie gegen die in den Landesverfassungen dem Art. 38 (1) GG (Unabhängigkeit der Abgeordneten) entsprechenden Normen ausspielen?
Die Landtage sind nur noch Versammlungen von Notaren?
Genau die derzeitig existierenden Landesrundfunkanstalten stehen via Art. 5 über dem Grundgesetz? Die Länder könnten diese Anstalten dann nicht einmal abwickeln und durch neue ersetzen.
Diese LRA blieben festgemauert in Ewigkeit, selbst wenn die BRD gleichzeitig von China, Russland und den USA kolonisiert würde.
Abgesehen mal davon, dass - wie in einem anderen, sehr interessanten Thread ausgeführt und auch vom BVerfG in einem uralten Urteil (aus den 1960ern) unterstützt - mit "Rundfunk" erstmal nur die Verbreitungstechnik gemeint ist.
Kennt jemand hier einen Partisanen, der sich getraut hat, das Interview anzuhören? Ich gehe da nicht drauf, ich möchte keinerlei Klicks generieren.
Wie begründet Herr Gersdorf seine ulkige Schlussfolgerung überhaupt?
Vielleicht kann ein Leipziger Jurastudent hier etwas leaken. Herr Gersdorf wird sicher in einer Vorlesung etwas zu diesem Thema erzählt haben.