Creditreform ist eine "Selbstauskunftsbude". Es leitet Daten weiter, die öffentlich bekannt sind und von dem Unternehmen selbst zugefügt wurden. Ein potentieller Geschäftspartner fragt also nicht direkt bei seinem zukünftigen Partner an, sondern bemüht Creditreform, wozu das auch immer gut sein soll, aber wenn jemand bereit ist dafür Geld zu bezahlen für Daten, die er auch bei seinem zukünftigen Geschäftspartner mit gleichem Wahrheits- oder Unwahrheitsgehalt erfragen könnte, dann sei es ihm unbenommen, genau dies zu tun.
Wozu sollte man also Creditreform Daten mitteilen, die nicht sowieso öffentlich zugänglich sind (Handelsregisterauszug, Bilanzhinterlegung)? Was erhoffte man sich davon?
Sollte man bei Creditreform den Anschein erwecken, das Unternehmen hätte tausende Mitarbeiter? Dann dürfte der Beitragsservice eine entsprechende Schätzung für die Betriebsstättenabgabe veranlassen.
Da wäre es doch besser, bei einer etwaigen Schätzung der Betriebsgröße in einem Widerspruchsverfahren oder im Rahmen einer Klage die tatsächlichen Angestellten mitzuteilen oder gar einen Zahler in den Räumlichkeiten des Betriebes haben, der die Betriebsstättenabgabe entsprechend drückt, da Betriebsstätten in Wohnungen ja beitragsbefreit sind, völlig unabhängig, wie groß der Betrieb ist...
Schufa ist ja nur für Privatpersonen eine Institution, die aber eine Einwilligung des Verbrauchers zur Datensammlung erfordert, leider passiert das oft über die AGB der Geschäftspartner des Privatiers, natürlich läßt sich dieser Passus streichen, hat dann aber möglicherweise Folgen für die Geschäftsbeziehung.