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Autor Thema: Einfamilienhaus und mehrere Gebührenzahler  (Gelesen 2761 mal)

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  • Beiträge: 1
Einfamilienhaus und mehrere Gebührenzahler
Autor: 18. Juli 2012, 18:34
aktuell bewohnen wir ein Einfamilienhaus mit 6 Personen. Davon sind 3 Personen Erwerbstätig bzw. in Frührente und bezahlen entsprechend Gebühren. Nach der neuen Haushaltsabgabe müssen wir doch nur noch einmal bezahlen oder?

Das Einfamilienhaus hat nur eine Haustür und alle Zimmer sind über Treppenhaus verbunden. Also auch keine extra getrennte Wohnungen. Es gibt zwar 2 Küchen, aber nur ein gemeinsames Badezimmer.

Was denkt ihr darüber?


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Wenn es nur ein haushalt ist, ist nur ein beitrag zu zahlen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

L
  • Beiträge: 49
Wenn es nur ein haushalt ist, ist nur ein beitrag zu zahlen.
Dem stimme ich prinzipiell zu.

Ich weise da allerdings auf den Gummiparagraphen §3 RBStV hin, der keineswegs auf "Haushalt" abgestellt ist und noch Anlaß für langwierige prozesse liefern dürfte






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