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Autor Thema: Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags? MDR würde klagen (BVerfG)  (Gelesen 4594 mal)

  • Beiträge: 1.646
  • This is the way!
Höhöhöhö! Hervorragend!

Durch den Schachzug, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, dürfte die Verfassungsbeschwerde (auf Zuruf von Prof. Rööörrrrr oder wie der heißt) wohl auch am Subsidaritätsprinzip scheitern. Der MDR hat bei einer ev. "Klage" vor dem BVerfG nämlich den Rechtsweg nicht beschritten. Eine Normenkontroll"klage" kommt jetzt ja nicht mehr in Frage, da es ja kein "Gesetz" gibt, dass vom Parlament abgelehnt wurde. Höhöhö!

Es stellt sich jetzt auch die Frage, ob Willle-Welle überhaupt den Rechtsweg beschreiten kann. Tatsächlich dürfte jetzt nämlich ein "nichtverfassungsrechtlicher Streit unter den Bundesländern" ausbrechen.
Damit kommt § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zur Anwendung:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/50.html
Zitat
§ 50 [Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster Instanz]
(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug
1. über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,

Unzweifelhaft ist der MDR kein Land und Wille-Welle keine Ministerpräsidentin. Sie ist Intendantin und wurde durch einen verfassungswidrig zusammengesetzten Rundfunkrat gewählt. Zwar könnte Wille-Welle geltend machen, sie sei Büttel1 der Ministerpräsidenten, denn
§ 29 Abs. 5 MDR-StV bestimmt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR
Zitat
(5) Der Intendant hat im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, daß den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen.


doch reicht dies nicht aus. Im Gegenteil es könnte durch die Staatsvölker Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens argumentiert werden, Wille-Welle "Klage" nur auf Erhöhung des UnfuXbeitraX damit die "Anteile der Länder" in die Höhe schießen. Höhöhö!

Wie dem auch sei, heute ist ein Tag zum Tanzen und Feiern!

 :)

1 i.S. einer Person die zu "niederen Diensten" gebraucht wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 22:56 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Bodi
Süddeutsche Zeitung, 17.06.2020
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
"Mehrheit darf bei uns eben nicht alles"
Der Verfassungs- und Medienrechtler Dieter Dörr erklärt das komplizierte Verfahren hinter der Festsetzung des Rundfunkbeitrags - und warum es die Rundfunkfreiheit schützt.
Von Aurelie von Blazekovic
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-2020-gez-1.4939087
Dass Herr Dörr mit seiner Prognose zu einer Entscheidung des BVerfG so sicher ist, hat im Wesentlichen den Grund, dass das BVerfG seine schützende Hand über finanzielle Kapriolen des ÖRR hält.
Andererseits ist es nun nicht ganz so einfach, wie Herr Dörr sich das noch im Juni vorstellte. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das Zustimmungsgesetz zur Aktualisierung des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" weder abgelehnt noch diesem zugestimmt. Es hat schlicht gar nicht über das Gesetz entschieden, dass die Regierung in den Landtag eingebracht hat, weil die Regierung die Vorlage vor der Abstimmung zurück gezogen hat. Das BVerfG könnte derzeit daher höchstens ein Versäumnis der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt feststellen, dass diese dem Landtag nämlich nicht die Gelegenheit zur Entscheidung gegeben hat. Das außerhalb des Parlaments geäußerte Stimmungsbild, das eine Ablehnung wahrscheinlich macht, ist diesbezüglich uninteressant, weil jeder Abgeordnete selbst entscheidet und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Er könnte sich ja schließlich in der Abstimmung ganz anders entscheiden als vorher deutlich gemacht. Wenn die Regierung des Landes also zu feige ist "es darauf ankommen zu lassen", ist das sicher kein Punkt, dem man den Landtag anlasten kann.

Es ist also zu fragen, welche Möglichkeiten der ÖRR hat, wie weit die Macht des BVerfG reicht, bzw. wo sie endet.

1. Kann der ÖRR verlangen, dass die Regierung eines Bundeslandes über ein Zustimmungsgesetz abstimmen lässt?
Können die Sender die Regierung eines Bundeslandes verklagen, wenn sie es nicht/ nicht zeitig tut?

Der ÖRR ist nicht Vertragspartner des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Die Nicht-Vorlage ist m. E. eher als Verletzung des zwischen den Regierungschefs vereinbarten Vertrags zu betrachten.

2a. Kann das BVerfG eine Landesregierung zwingen, dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorzulegen?
Wenn ja, innerhalb welcher Zeit muss der Landtag entscheiden - muss er überhaupt entscheiden? - und was ist, wenn auf dieses unter Umständen mögliche Gebot der Landtag sich gegen das Gesetz entscheidet? Ich vermute, dass erst dann, wenn der Landtag das Gesetz tatsächlich abgelehnt hat, eine Klage der Anstalten vor dem BVerfG möglich ist.

2b. Was, wenn innerhalb der Legislatur der Landtag nicht mehr dazu kommt zu entscheiden, die Regierung vor der Entscheidung wechselt?
Ich habe den Eindruck, dass der Ministerpräsident auf Zeit spielt, vielleicht hofft, nach der Wahl besser dazustehen.

3. Wäre das BVerfG in der Lage den sogn. Rundfunkbeitrag festzusetzen, ohne dass der zuständige Gesetzgeber die Chance einer Entscheidung hatte?
Es ist nicht gut, wenn sich ein Gericht zum Gesetzgeber aufschwingt. Die Frage könnte sein, ob es sich für das BVerfG überhaupt lohnt, sich wegen eines nicht gerade armen ÖRR aus dem Fenster zu lehnen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 00:32 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
  • Beiträge: 43
Wenn der (ehemalige) Vorsitzend der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, Lutz Marmor, erst die KEF leitet und später Intendant des NDR wird, ist er sicherlich kompetent, den Finanzbedarf des örr zu beurteilen.
Unabhängig? Da habe ich schwere Zweifel.

Lutz Marmor (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lutz_Marmor#Leben
Zitat
[...]

Im Anschluss wechselte Marmor bis 1995 als Verwaltungsdirektor zum damaligen Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg. Diese Position übernahm er nach einem weiteren Wechsel bis 2006 beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). In dieser Zeit war Marmor zugleich 2002 als Leitung des KEF-Büros innerhalb der ARD tätig. Zudem übernahm Lutz Marmor 2003 und 2004 den Vorsitz der Finanzkommission innerhalb der ARD.

2006 kehrte Marmor zum Westdeutschen Rundfunk als Verwaltungsdirektor und stellvertretender Intendant zurück. In dieser Zeit amtierte er zudem bis 2007 als Vorsitzender des Verwaltungsrates der damaligen GEZ und war Mitglied der ARD-Strategiegruppe. Nach seiner Wahl zum NDR-Intendanten wechselte Marmor zurück zum Norddeutschen Rundfunk. In dieser Funktion übernahm er 2013 außerdem den ARD-Vorsitz.

[...]

In dieser Zeit war er für meinen Mitgliedsbeitrag für den NDR zuständig. Ich habe ihn zwei Mal angeschrieben wegen einiger diskussionswürdigen Punkte. Dieser Diskussion hat er sich nicht gestellt. Mein erster Brief wurde nicht beantwortet, der zweite, Einschreiben mit Rückschein besagte, daß ein Lutz Marmor im NDR Rothenbaumchaussee 132 - 134 Hamburg nicht bekannt sei.

Nach dem oben zitierten hat die Sache den gewissen haut goût.

Dan
de
Lion


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 22:59 von Bürger«

B

BM

  • Beiträge: 105
Hallo rhadamanthis,

ich denke es hat einen Stimmungswandel in der Bevölkerung gegeben. (Vielleicht ist da Wunschdenken meinerseits im Spiel?)
Die Leserschaft bei Spiegelonline ist möglicherweise auch nicht ganz repräsentativ und erst recht gilt das für die Kommentatoren.

Wenn jetzt ARD und die anderen Anstalten den Klageweg beschreiten, muß das massenhaft mit enthüllenden Kommentaren in den anderen Medien, insbesondere auf den Internetplatformen begleitet werden.

So kann man viele unschlüssige Leute erreichen.
Mittlerweile ist in breiten Kreisen zumindest eine Ahnung vorhanden, daß im großen Maßstab ein korruptes Machtgefüge auf einen Propagandaapparat angewiesen ist.
Alles kostet sehr viel Geld, und immer mehr "normale Menschen" ohne politische Macht fühlen sich in ihrem politischen Willen eben nicht vertreten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 23:00 von Bürger«

  • Beiträge: 884
Könnten sich die Sender zu/in einem Organstreitverfahren aufwerten lassen? Ansonsten sehe ich den Weg der Normenkontrolle über einen Landtag der es durchgewunken hat. Die könnten meinen, dass das beschlossene "Verwerfen bei Einstimmigkeit" verfassungswidrig war. Das ist aber schon ziemlich vom Rücken durch die Brust ins Auge...
Jedenfalls wird das Verfahren kommen, und wir sollten uns dafür rüsten.


Edit "Bürger":
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und zur vorläufigen Kanalisierung der Diskussion um eine etwaige Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten gegen die seitens der Bundesländer als Gesetzgeber unterlassene Rundfunkbeitrags-Erhöhung siehe und diskutiere bitte nunmehr unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Hiesiger Thread wird zu diesem Zweck geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.



@alle

Wir sind hier in den Pressemeldungen, welche nach wenigen Monaten im Nur-noch-Lese-Archiv landen und auch nicht der Ort für wirklich vertiefende Diskussionen sind.

Aus diesem Grunde bitte eigenverwantwortlich und gemeinsam darauf achten, eine wirklich tiefere Diskussion bzgl. Verfassungsbeschwerde/ -befugnis/ -szenarien usw. in einem gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu starten, wofür den Moderatoren allerdings momentan komplett Zeit und Energie fehlen... :-\

Bitte also in Eigeninitiative und mit entsprechender Sorgfalt selbst übernehmen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2020, 01:55 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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