Hallo
Ich stehe mit dem Beitragsservice mitlerweile bei der 2 ausgeführten Zwangsvollstreckung. Mein kleines selbstöndiges Unternehmen ist schon durch die erste Pfändung mitte 2015 den Bach runter gegangen.
In meinen Widersprüchen habe ich mich stets darauf berufen, dass es sich meiner Meinung nach bei der ganzen Angelegenheit um ein sittenwidriges Wuchergeschäft nach § 138 BGB handelt. Die Sittenwidrigkeit würde auch nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz die Bescheide des BS nichtig und damit eine Pfändung natrlich ungesetzlich machen. Momentan schreibe ich gerade an einer Strafanzeige gegen die Vollstreckungsstelle, in meinem Fall die Stadtkasse, da sie ja zur Vollstreckerin eben dieses Geschäfts, und somit zur Mittäterin wird.
Hierfür suche ich noch schlagende Argumente, die unmissverständlich klar machen dass der Rundfunkbeitrag oder die Verwendung dessen, gegen die guten Sitten verstösst.
Mein erster Ansatz sieht so aus:
Gründe für die Strafanzeige
Ein sittenwidriges Wuchergeschäft liegt vor, da im RBSTV von einer funktionsgerechten? Ausstattung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten geschrieben steht. Die Anzahl der in Deutschland liegenden Wohnungen, Autos und Betriebsstätten sind bekannte Kenngrössen. Die Berechnungen der tatsächlich notwendigen Beiträge wäre also für die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten möglich gewesen. Statt dessen weist das neue Beitragssystem schon Gewinne im Bereich mehrerer 100 Mio Euro pro Jahr auf, obwohl noch mehrere Millionen Mahnverfahren und Kontopfändungen anhängig sind.
Es hat also schon in der Vorbereitung des neuen Beitragssystems eine kriminelle Verschwörung gegeben, die über falsche Berechnung und ein perfide geplantes Beitragserhebungsverfahren, der eigenen Klientel (Betreiber des ÖR und deren Pensionäre), die schon mit dem alten Beitragssystem überfinanziert war, zusätzliche Milliardengewinne in die Taschen spült.
Tatsächlich sind die Gelder die nun per Zwangsmassnahmen eingetrieben werden schon lange nicht mehr zur funktionsgerechten Ausstattung der ÖR notwendig, sonder erhöhen deren Gewinne noch weiter.
Millionen von Bürgern unter Zwang einen Beitrag abzupressen, um letztlich privatwirtschaftlichen Betrieben Milliardengewinne zu bescheren verstösst gegen die guten Sitten.
Jemanden der wie ich in finanzieller Not ist hilft man, anstatt seine Not noch zu vergrössern.
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher §138 BGB
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Edit "Bürger": Bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0
Aktuelle Beispiele zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" siehe u.a. unter
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0