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Autor Thema: Verfassungswidrig, wenn sich Bundespolitik in Landespolitik einmischt?  (Gelesen 804 mal)

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Ausgang für dieses Thema:

Rundfunkbeitrag: CDU in Sachsen-Anhalt bleibt beim Nein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34469.0

„Ohne Druck keine Veränderung“ - Interview mit medienpol. Sprecher M. Kurze
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34474.0

Wir haben Gewaltenteilung: Legislative - Exekutive - Judikative

Rundfunkpolitik ist Landespolitik

Kann es verfassungswidrig sein, wenn sich die Bundespolitik in Belange der Landespolitik einmischt, wo sich doch diese Landespolitik in dem in den anderen Themen diskutierten Sachverhalt an den Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes orientiert?

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30393.msg190390.html#msg190390

daraus zitiert:

Zitat
Rn. 151 - BVerfG - 1 BvR 2270/05
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt befindet sich noch immer ärmeren Teil der heutigen Bundesrepublik Deutschland; wenn das Parlament in Sachsen-Anhalt zur Überzeugung gelangt, daß die Bürger des Bundeslandes Sachsen-Anhalt durch eine weitere Erhöhung des Rundfunkbeitrages unangemessen belastet werden, so ist es die Pflicht des Parlamentes, die Belange der Bürger stärker zu berücksichtigen, als die Belange des Rundfunks.

Es gilt also zu analysieren, wohin die Rundfunkbeiträge konkret geleistet werden, also wo sie letztlich ankommen, und es gilt auch die Einkommensverhältnisse der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt zu analysieren, wie auch in Relation zu den Einkommensverhältnissen der Bürger anderer Bundesländer zu setzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2020, 16:07 von Bürger«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Kann es verfassungswidrig sein, wenn sich die Bundespolitik in Belange der Landespolitik einmischt, wo sich doch diese Landespolitik in dem in den anderen Themen diskutierten Sachverhalt an den Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes orientiert?
Wie kommst du auf das schmale Brett? Jeder Bürger Deutschlands kann zu jedem Thema seine Meinung äußern (GG Artikel 5). Das steht selbstverständlich auch Politikern zu. „Politik“ besteht darin seine Meinung mehrheitsfähig zu machen, sich dafür einzusetzen und, so man ein Mandat in einem Parlament hat, für seine politischen Positionen parlamentarische Mehrheiten zu organisieren und ggf. entsprechende Gesetze zu verabschieden. Natürlich darf ein Parlamentarier des Bundestages auch eine Meinung zu landespolitischen oder kommunalen Fragestellungen haben und diese natürlich auch äußern; wie auch jeder andere Bürger sich zu sämtlichen politischen Themen äußern kann. Für diese politische Betätigung gibt es keine „Gewaltenteilung“. Die Gewaltenteilung ist ein organisatorisches Prinzip des Staates zur Begrenzung und wechselseitigen Kontrolle von institutioneller Macht im Staat.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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