Sächsischer Landtag
DRUCKSACHE 7/3741
02.09.2020
Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste AfD-Fraktion
Erhöhung der Rundfunkgebühr ab 01. Januar 2021Am 17. Juni 2020 hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer den Staatsvertrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 0,86 Euro auf insgesamt 18,36 Euro pro Monat unterzeichnet. Kretschmer sprach hierbei vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk als einer förderungswürdigen „Insel der Verlässlichkeit“ 1. Damit stellt sich Kretschmer nicht nur in Widerspruch zum Positionspapier der sächsischen CDU vom April 2019, welches vorab zur Erhöhung eine „Anpassung der Auftragsbeschreibungen an die heutigen Medienbedürfnisse“ fordert 2, sondern auch zu seinen eigenen Bekundungen gegen eine Erhöhung der Rundfunkgebühr vom 2. Mai 2019, in welcher Kretschmer die „Beitragsstabilität“ des ÖR ebenfalls als „Inseln der Verlässlichkeit“ kennzeichnet 3. Eine am 29. Mai 2020 veröffentlichte Umfrage der „Sächsischen Zeitung“ ergab eine ablehnende Haltung zur Beitragserhöhung von rund 84 Prozent aller Sachsen 4.
Fragen an die Staatsregierung:
1. WiebegründetdieStaatsregierungdieUnterzeichnungdesStaatsvertragszurErhö- hung der Rundfunkgebühr angesichts gegenteiliger Positionierung sowohl der Lan- des-CDU als auch des Ministerpräsidenten noch im Jahr 2019?
2. Wie begründet die Staatsregierung die Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbei- trages obwohl sich in einer Umfrage die Mehrheit der Befragten gegen eine Erhöhung ausgesprochen hat?
Dresden, 02.09.2020 Thomas Kirste, MdL
1 https://www.mdr.de/sachsen/rundfunkbeitrag-erhoehung-einigung-kretschmer-100.html
2 https://www.vau.net/auftrag/content/saechsische-cdu-untermauert-position-gutachten
3 https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/225271
4 https://www.saechsische.de/plus/umfrage-mehrheit-lehnt-hoeheren-tv-beitrag-ab-5208768.html
Antwort der Staatskanzlei im nächsten Posting