Um es mal auf diesen Post des Threads zu beziehen.....
Das Thema ist nun schon etwas älter, aber der nachstehnde Link passt besser hier hinein, als wo anders.
Im Dokument geht es nicht um die Bundesrepublik Deutschland, sondern um die Slowalische Republik, aber dennoch ist der Text zur Auswertung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht ganz verkehrt.
Da die Einzelhandelssteuer auf einem Gesetz des slowakischen Parlaments beruht, ist sie der Slowakischen Republik zuzurechnen. Die Slowakische Republik verzichtet auf Mittel, die sie von Unternehmen, die ganz oder teilweise von der Einzelhandelssteuer befreit sind, anderenfalls hätte einziehen können. Daher wird die Maßnahme aus staatlichen Mitteln finanziert. Die Befreiung von der Einzelhandelssteuer verschafft den befreiten Unternehmen einen Vorteil, da sie einer finanziellen Belastung entgehen.
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4.) Das Ziel dieses Gesetzes begünstigt einige wenige Unternehmen und belastet andere der gleichen Branche;
5.) Hier bringt die EU-Kommission jetzt das Bezugssystem des Gesetzes (?) zur Diskussion und behandelt die Maßnahme des Staates als Diskriminierung, weil die einen Unternehmen begünstigt werden, die anderen nicht;
Die Maßnahme stärkt die Stellung derjenigen Unternehmen, die von der Einzelhandelssteuer befreit sind, gegenüber Unternehmen, die der Steuer unterliegen und auf dem EU-Markt konkurrieren, weshalb die Steuer den Wettbewerb verfälschen und den Handel innerhalb der Union beeinträchtigen kann.
Da die Einzelhandelssteuer, einschließlich der einschlägigen Steuerbefreiungen, kürzlich in Kraft getreten ist und zum Zeitpunkt des Beschlusses gilt, hält es die Kommission für erforderlich, eine Aussetzungsanordnung nach Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/1589 (3) des Rates zu erlassen. Eine Aussetzungsanordnung stellt eine vorläufige Maßnahme dar, die die Kommission ergreifen kann, um einem Mitgliedstaat aufzugeben, alle rechtswidrigen Beihilfen so lange auszusetzen, bis die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat.
6.) Wir lernen hier, daß es seitens der EU-Kommission die Möglichkeit hat, eine Aussetzungsanordnung zu erlassen, mit der rechtswidrige Beihilfen vorläufig gestoppt werden und nicht weiter praktiziert werden dürfen.
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Erkennt jemand in den Ziffern 1.) bis aus 5.) das landesrechtliche System um den Rundfunkbeitrag wieder?
Das ist wieder mal sehr interessant zu lesen & zu verfolgen, lieber @pinguin, aber es fragt sich doch evtl. nicht nur für einen fiktiven Besucher, inwieweit derartiges mit seiner Betrachtung *praktische* Relevanz hat (im Sinne realistischer Erfolgsaussichten), gerade was die Auseinandersetzung um den sg.
"Rundfunkbeitrag" angeht?
Theoretisch haben diese ganzen Beihilfeangelegenheiten mit Sicherheit Bedeutung - oder hätten es, wenn "Recht" (auch) in der EU "Recht" wäre, und nicht letztlich nur ein nettes Mittelchen neuzeitlicher Staaten, unter dem schönen Feigenblatt sogenannten Rechts klassische Machtausübung zu betreiben, die nur nicht mehr so hässlich aussieht wie früher.
Bist Du auf dem Hintergrund ganz sicher, dass die EU-Kommission genauso an die benannte Angelegenheit herangehen würde oder gegangen wäre, wenn Deutschland davon betroffen bzw. das in diesem Land so veranstaltet worden wäre wie in der Slowakei?. Welche Anhaltspunkte gäbe es dafür?
Sieh Dir doch mal - auch wenn es nicht um Lebensmittel geht - beispielhaft die Prinzchen-Rolle der deutschen Autoindustrie in der EU an:
a) Die Merkel hatte seinerzeit im Zusammenhang mit den Abgasgrenzwerten in Brüssel im Auftrag Wissmanns dafür gesorgt, dass (abgesehen von den harmloseren sg. "Premium"-Automobilen) insbesondere diese Zuhältersänften und WichtigtuerInnen-Spielzeuge wie Audi Q7, Porsche Cayenne und wie diese lächerlichen Hausfrauenpanzer (zzgl. der DB & BMW-Pendants) sonst noch alle heißen mögen, munter weiter lustig ein Mehrfaches von dem an u. a. CO
2 in die Luft blasen dürfen, als notwendig und im S. von Umwelt- & Ressourcenschutz überhaupt vertretbar wäre (angesichts ohnehin kontinuierlich weitern Anstiegs der Abgasemissionen seit 1990). Hätte sich denn irgendwann einmal die EU-Kommission irgendwo über diese einseitige Begünstigung der dt. Autoindustrie und deren dadurch märchenhafte zusätzliche Profitchancen aufgeregt? Zusätzliche Profitchancen, die diese deutschen Unternehmen ggü. anderen nicht hätten, wäre ihnen die Bundesregierung nicht in Brüssel wie beschrieben beigesprungen und die entsprechend andernfalls schlicht & einfach vom Markt hätten verschwinden müssen? Wieviele Millionen finanzieller staatlicher Hilfen für die angeblichen diesbzgl. Anstrengungen der dt. Autoindustrie hatte diese i. ü. vom Staat eingesackt, ohne - abseits der öffentlichen Bekundungen, das mit den deutlich erhöhten Abgaswerten müßte eben so sein und könnte auch nicht anders sein - jemals auch nur für 2 Pfennige "Erfolg" vorzuweisen?
b) Die lasche Umgangsweise der deutschen Politik mit dem Diesel- bzw. Abgasbetrug der deutschen Autoindustrie (bzw. der größten Unternehmen) kann man ebenfalls durchaus als deren Begünstigung auslegen. Wer hätte bitte irgendwann irgendwas davon gehört, dass die EU-Kommission das gestört hätte oder stören würde?
Und was nun den benannten "Rundfunkbeitrag" angeht, gibt es wohl inzwischen nicht nur aus Sicht eines fiktiven Besuchers mehr als genug Anhaltspunkte, dass auch in dem Zusammenhang auf der eu-rechtlichen Ebene auf dem Papier stehen kann, was will - dass aber Politik bzw. jeweils Macht entscheiden, was "Recht" ist und was nicht.
Insofern wäre es schön, wenn abseits der rein rechtlich vielleicht zutreffenden Sachlagen mehr immer auch ins Spiel käme, ob & ggf. welche konkreten Ansatzpunkte es auf den jeweiligen Ebenen gäbe.