... , weil das Menschenrecht auf freie Information und Kultur, der Wert der Meinungsfreiheit ganz oben steht.“
1) Die Menschenrechte haben ihren Geltungsbereich im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Nicht zwischen einem Medienanbieter und Zuhörern bzw. Nichtzuhörern.
2) Informationsfreiheit bezieht sich auf Informationen, die dem Bürger vom Staat nicht vorenthalten werden dürfen, damit er sich auf Augenhöhe verteidigen können soll. Es betrifft da dann eigentlich auch nur Informationen der Verwaltung.
Der NDR ist hingegen nach eigener Erfahrung der Erste, einem Informationen zur Verwaltung (Rundfunkbeitrag) vorzuenthalten mit der Berufung auf das Landestransparenzgesetz, das für ihn nicht gelten soll.
Der NDR interpretiert die Informationsfreiheit als Freiheit, nur Informationen, die ihm genehm sind, freigeben zu müssen. Das erlaubt ihm - ironischerweise - gerade die vor langer Zeit und unter anderen Gegebenheiten blauäugig erschaffene "Staatsferne". Und das im allgemeinen Programm wie auch in der Verwaltung des Rundfunkbeitrags. Mit den Menschenrechten hat er nichts am Hut, außer sie kommen ihm als Wirtschaftsunternehmen günstig entgegen und er kann damit werben.
Wenn einem Menschen ohne Rücksicht auf Vermögen und Willen Geld für das bloße Wohnen als Existenznotwendigkeit abgeknöpft wird, dann ist das ein Menschenrechtsbruch (Der Körper, der zum Existenzerhalt geschützt werden muss, wird schuldauslösender Moment). Das interessiert aber beim NDR keinen, weils eben Geld bringt.
Von einem Menschenrecht auf "Tagesschau", "Tatort" und "Rote Rosen" ist mir bisher nichts bekannt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)