@pjotre hatte da so einen komischen Traum...
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Gesetzt den Fall, ein AfD-Wähler des dortigen Bundeslandes würde nun Strafanzeige machen wegen
a) Volksverhetzung
b) Beleidigung für ihn, den AfD-Wähler
Dann ist die Gefahr einer Gegenanzeige wegen "falscher Bechuldigung" maßvoll gering?
Und er hätte damit vielleicht bald einen Entschuldigungsbrief der "Politiker*in"? Denn das dürfte die StA erwarten, bevor eingestellt wird?
So ein Entschduldigungsbrief zu öffentlichen Themen darf ja wohl publiziert werden?
"Mache Verfahren nie in Erwartung, zu siegen. Mache sie nur, wenn du auch dann der Sieger bist, wenn du sie auf dem Papier verlierst."
Und als @pjotre aufwachte, wurde er sachlich:
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So etwas darf man nicht so ohne weiteres vorschlagen.
Man muss sagen: Bevor ein Rechtslaie etwas derartiges macht, wende er sich an den Anwalt seines Vertrauens und lasse sich beraten.