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Autor Thema: Wie die Vernehmung des mutmaßlichen Lübcke-Mörders bei Youtube landete  (Gelesen 1830 mal)

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Welt, 29.07.2020

ARD und ZDF
Wie die Vernehmung des mutmaßlichen Lübcke-Mörders bei Youtube landete

Das Online-Format Funk hat Ausschnitte aus Vernehmungsvideos des mutmaßlichen Lübcke-Mörders Stephan Ernst ins Internet gestellt. Die Redaktion sagt, das sei rechtlich einwandfrei. Doch es gibt deutliche Kritik an der Veröffentlichung.


Zitat
Auf YouTube sind Ausschnitte aus Vernehmungsvideos des mutmaßlichen Mörders von Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke veröffentlicht worden. Der moderierte Beitrag stammt vom Reportageformat „STRG_F“ von Funk.net, dem Online-Angebot für junge Menschen von ARD und ZDF. […]

Kritik an der Veröffentlichung
Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) beurteilte die Veröffentlichung kritisch. „Ich sehe Hinweise für eine Straftat nach Paragraf 353d des Strafgesetzbuches“, erklärte DSV-Vizepräsident Bertil Jakobson. Der Paragraf richtet sich an Amtsträger und stellt es diesen unter Strafe, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich zu machen, bevor sie in der Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist. […]

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article212486973/Luebcke-Mordprozess-Vernehmungsvideos-von-Stephan-Ernst-jetzt-auf-YouTube.html


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danisch.de, 29.07.2020

§ 201 Abs. 1 Nr. 2 und § 353d Nr. 3 StGB (Lübcke-Mord)


Zitat
Über das öffentlich-rechtliche Fernsehen.

Geht gerade durch die Presse: Das Jugendformat Strg_F (im Hintergrund die ARD/ZDF-Koproduktion Funk, aber Strg_F ist wohl eine Produktion des NDR/PANORAMA, so ganz klar ist mir das noch nicht, auch wenn ich von den Netzwerk-Recherche-Konferenzen beim NDR schon darüber berichtet habe, das ist alles irgendwie vernetzt.) hat ein Polizeivideo der Vernehmung des „Lübcke-Mörders” veröffentlicht, das ihnen zugespielt worden sei.

Im Video meinen sie, dass das legal wäre, weil

-    Wegen Corona kaum Zuschauer im Prozess erlaubt seien,
-    das Video in der Verhandlung gezeigt worden wäre,
-    und es moralisch nicht verwerflich sei, weil es sich dabei nicht um ein vom Täter selbst gedrehtes Propaganda-Video handele.

Ich halte das für Quatsch. Strafbaren Quatsch. […]

Weiterlesen auf:
https://www.danisch.de/blog/2020/07/29/%c2%a7-201-abs-1-nr-2-und-%c2%a7-353d-nr-3-stgb-luebcke-mord/


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Das Urteil ist mit Sicherheit nicht das beste seit 1949, aber wo der Erste Senat recht hat, hat er recht:

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden .

Hervorhebungen nicht im Original, sondern auf den hier gegenständlichen Vorfall bezogen.

Es hat verdammt gute Gründe, warum es hier kein Gerichtsfernsehen gibt.

Der Rechtsstaat, insbesondere der Schutz von Angeklagten, gehört immer noch dem Staat, so wie er aus der Verfassung kommt, und nicht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seine Existenz nur einer Überrumpelung des Souveräns verdankt.  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2020, 21:04 von Bürger«

 
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