Quelle: Heise Online 23.07.2020 17:39 Uhr Von Volker Briegleb
Das Wirtschaftsministerium begründet die Abschaffung mit der Umsetzung des 2018 verabschiedeten Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Darin verpflichten sich die EU-Mitgliedsländer, unter anderem verschiedene Standards bei Verbraucherrechten einzuhalten.
https://www.heise.de/news/Kabelanschluss-Streit-ums-Nebenkostenprivileg-4851244.html?seite=all
Zur Hervorhebung in Rot siehe u. a. auch hier
Richtlinie (EU) 2018/1972 - Europäischer Kodex f. d. elektr. Kommunikationhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33252.msg203370.html#msg203370Ergänzung auf Basis eines Kurzzitates aus Seite 2 des eingangs verlinkten Artikels:
Außerdem meint der GdW, dass der Eingriff in Bestandsverträge "in erheblicher Weise Grundrechte beeinträchtigt und daher rechtswidrig wäre".
Grundrechte haben gemäß GrCh nur natürliche Personen; erst die EMRK gewährt zusätzlich auch nichtstaatlichen Organisationen Grundrechte.
Das höhere Grundrecht folgt für natürliche Personen aus der GrCh, folglich tritt hier ein etwaiges aus der EMRK abgeleitetes Grundrecht einer nichtstaatlichen Organisation dem aus der GrCh folgenden Grundrecht einer natürlichen Person zurück.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;