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Autor Thema: Japan: Frau gewinnt Gerichtsverfahren wegen Rundfunkgebühren gegen NHK  (Gelesen 4158 mal)

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sumikai.com (Magazin rund um Japan), 04.07.2020

Rundfunkgesellschaft schafft es nicht Richter zu überzeugen
Frau gewinnt Gerichtsverfahren wegen Rundfunkgebühren gegen NHK

Von: Benks Hunter

Zitat
In Japan müssen die Menschen wie auch in Deutschland alle für den staatlichen Rundfunk bezahlen. NHK ist dabei jedoch dafür bekannt, besonders aggressiv vorzugehen und Geld auch aus den winzigsten Gründen einzufordern. Eine Frau ließ sich das jedoch nicht gefallen und versuchte NHK auszutricksen. Nun gewann sie tatsächlich das Gerichtsverfahren gegen die staatliche Rundfunkgesellschaft. […]

Weiterlesen auf:
https://sumikai.com/nachrichten-aus-japan/frau-gewinnt-gerichtsverfahren-wegen-rundfunkgebuehren-gegen-nhk-275916/


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Der Artikel ist leider nicht ganz kohärent.

Im wesentlich geht es darum, dass die Frau den Sender NHK technisch nicht sehen kann und deshalb keine Gebühr zahlen muss.

Der Trick der Frau bestand darin, sich(?) einen Filter in ihr Gerät zu installieren, der den Empfang von NHK unmöglich mache. Nähere Details im Artikel selbst nachlesen.


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Die Frau hat eine Entscheidung getroffen, um den Sender nicht zu sehen. Dafür wurden technische Mittel installiert. Sie ist somit kein Nutzer mehr, auch kein potenzieller.

In Japan: Nutzer und ihre Geräte.
In Deutschland: Wohnende und ihre Wohnungen.


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Auch nicht schlecht. Statt die örR zu verschlüsseln, damit nicht jeder drauf Zugriff hat, geht man hier den umgekehrten Weg und schließt sich selber vom Empfang und dem angeblichen Vorteil aus.

Eine technische Lösung für solch einen Zweck wäre sicher ein Erfolgsprodukt, wenn man das auch hierzulande rechtlich durchkriegen würde.


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Eine technische Lösung für solch einen Zweck wäre sicher ein Erfolgsprodukt, wenn man das auch hierzulande rechtlich durchkriegen würde.
Also technisch ist das sehr wahrscheinlich ohne Problem möglich.

Das Stichwort wäre z.B. Bleitapete.

es folgen zwei Links zu Anbietern von Walzblei
https://www.roehr-stolberg.de/strahlenschutz/x-ready/
Zitat
...Auch für die Schalldämmung und den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung ist das Produkt bestens geeignet. ...

https://www.schneider-ass.de/de/bleifolie_schneider_protect_strahlenschutz.htm

Möglich Fenster müssten entsprechen geschirmt werden.


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Auch nicht schlecht. Statt die örR zu verschlüsseln, damit nicht jeder drauf Zugriff hat, geht man hier den umgekehrten Weg und schließt sich selber vom Empfang und dem angeblichen Vorteil aus.

Das wurde schon zu Zeiten der "Rundfunkgebühr" gemacht. Technisch ohne weiteres möglich.
In heutigen Zeiten wahrscheinlich aufgrund der Receiver noch besser machbar.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

P
  • Beiträge: 4.011
In heutigen Zeiten wahrscheinlich aufgrund der Receiver noch besser machbar.
Receiver ist gleich Gerät. Aber auf Geräte soll es nicht ankommen.
Je nachdem, welcher Aussage gefolgt werden soll, kommt es auf die "potenzielle" Möglichkeit an, oder auf die Individualisierung im Empfang. -> Beides ist nicht möglich, wenn das Medium, welches als Träger der Information gedacht ist, nicht den Ort erreicht, welcher als Ort der Anknüpfung gewählt wurde. Also Funkloch, in einem kommt es auf ein Gerät ebenfalls nicht an. Das vorhanden sein oder nicht spielt keine Rolle. Es besteht mit oder ohne Gerät keine Rolle. Es ist weder potenziell möglich noch gibt es eine Individualisierung. -> Die mögliche Lösung ist also nicht ein Gerät, welches nicht empfangen kann, sondern schlicht ein Ort ohne Empfang.


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a
  • Beiträge: 18
In heutigen Zeiten wahrscheinlich aufgrund der Receiver noch besser machbar.
... -> Die mögliche Lösung ist also nicht ein Gerät, welches nicht empfangen kann, sondern schlicht ein Ort ohne Empfang.


...ist in diesem korruptem System aussichtslos.
Besser: ein Gerät ohne Ortsangabe!


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