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Autor Thema: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"  (Gelesen 12448 mal)

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Jetzt ist es also amtlich: Das BVerfG -siehe Anlage- räumt dem ÖRR über die JPK auch dann bevorzugten Zugang zu Urteilsinformationen ein, wenn der ÖRR selbst Verfahrensbeteiligter ist.

Und anstatt diese unhaltbare Verwaltungspraxis mit sofortiger Wirkung einzustellen, wird bzgl. Informationen seitens des BVerfG ansonsten gemauert und offenbar weiter an dieser Praxis festgehalten.

Das BVerfG verletzt also hier selbst Grundrechte der Verfassungsbeschwerdeführer, die es eigentlich selbst letztinstanzlich schützen sollte.
a) Gleichbehandlungsgebot
b) Meinungsfreiheit, da der nicht begünstigte Verfahrensbeteiligte behindert bzw. benachteiligt wird, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken.

Und das BVerfG verletzt -trotz Neutralitätsgebot des Staates- auch die Rechte der Beitragspflichtigen, die am Urteilsverkündungstag einem als Berichterstattung getarnten und vom BVerfG unterstützten Parteivortrag eines notwendigerweise befangenen ÖRR-Journalisten und JPK-Mitglied ausgesetzt sind.
Da der ÖRR auch nicht über die Vorabveröffentlichungspraxis des BVerfG zu den eigenen Gunsten berichtet, hat der Beitragspflichtige hier auch keine Chance, den Informationsgehalt solcher Berichte richtig einzuordnen.


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P
  • Beiträge: 207
Das BVerfG zieht endlich eine Konsequenz.

Es setzt seine Vorab-Infos an ausgewählte Medien für "zunächst im 2. und 3. Quartal 2023" aus.

Damit neige ich zu der Ansicht, dass auch das BVerfG hier manchmal mitliest ;)

BVerfG
Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-035.html
Zitat
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.

Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2023, 18:33 von Bürger«

h
  • Beiträge: 304
Auch wenn man die eigene Wirkung auf den Bahnverlauf der Planeten niemals unterschätzen sollte, sind wohl im konkreten Fall eher Tagesspiegel und Bild für das Umdenken der hochgeschätzten BVerfG-Richter verantwortlich gewesen  ;).
Von alleine sind die Würdenträger offenbar nicht auf die Idee gekommen, dass die Grundgesetze auch für sie selbst gelten.

FAZ, 29.03.2023
Kein elitärer Kreis mehr
Bundesverfassungsgericht informiert nun alle Journalisten gleich
Bis dato hat das Bundesverfassungsgericht einen kleinen Kreis von Journalisten vorab über seine Entscheidungen informiert. Damit ist jetzt Schluss. Zwei Verlage hatten sich dagegen aufgelehnt.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-setzt-rechtswidrige-infopraxis-aus-18784649.html

BILD, 28.03.2023
Nach Forderungen von BILD und Tagesspiegel
Gleichberechtigung der Presse am höchsten Gericht
Die Methode war umstritten: Jahrelang gab das Bundesverfassungsgericht Informationen über wichtige Entscheidungen schon am Vorabend der Verkündung an einen exklusiven Zirkel von Journalisten (Justizpressekonferenz). Eine Ungleichbehandlung von Journalisten, zumal fast die Hälfte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet.
Von Lydia Rosenfelder
https://www.bild.de/politik/inland/politik/bundesverfassungsgericht-setzt-umstrittene-praxis-aus-83362560.bild.html

Tagesspiegel, 28.03.2023
Nach Unterlassungsforderungen
Bundesverfassungsgericht stoppt Vorab-Infos an Presse
Ausgewählte Journalisten erhielten vorab Zugang zu Urteils-Pressemitteilungen. Tagesspiegel und „Bild“ gingen dagegen vor – jetzt will Karlsruhe seine Praxis überdenken.
Von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-unterlassungsforderungen-bundesverfassungsgericht-stoppt-vorab-infos-an-presse-9575807.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2023, 01:32 von Bürger«

o
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Danke für die drei Links.

Hier "berichtet" - halbwahrheitet - die FAZ (als eine Profiteurin) über die Sache so, dass sie eher wie eine halt nicht ganz korrekte Verhaltensweise des BVerfG erscheint, und geht kaum auf dingliche Details ein. Über dieses Geschichtchen noch eigens zu berichten, war der FAZ scheinbar beinahe zuviel des Aufhebens. Die massive Bevorzugung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (auch selbst als Prozessbeteiligte!) und eine Causa AfD wird überhaupt nicht benannt. Am liebsten hätte die FAZ diese Geschichte wohl gänzlich unter den Redaktionstisch fallen lassen...?!

(Bin schon ein bisschen enttäuscht über die unehrliche Darstellung der FAZ hier.)

Die "Bild" (als eine der Benachteiligten) erwähnt sehr schnell und spitz die Rolle des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks (fast die Hälfte der Mitglieder dieses ominösen Journalistenvereins) und weitere Sachdetails.

Am vollständigsten berichtet der "Tagesspiegel" (ebenfalls benachteiligt), hier wird neben dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch die AfD benannt, die hiergegen sogar prozessiert hat. Der "Tagesspiegel" schreibt als einzige der drei zitierten Blätter explizit und für Normalbürger unmittelbar verständlich, dass die Vorabinformationen an diesen... "Verein" sogar vor der Information der Prozessbeteiligten erfolgten. Für die Prozessvertreter kam der Urteilsspruch um 10 Uhr stets überraschend. Die Journalisten machten derweil ihre Kurzberichte sendefertig...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2023, 01:28 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 06.09.2023
Keine Vorabinfos mehr
Bundesverfassungsgericht behandelt nun alle Journalisten gleich
Das Bundesverfassungsgericht beendet seine Praxis, ausgewählte Journalisten über bevorstehende Entscheidungen vorab zu informieren. Jetzt gibt es für alle dieselben Informationen zur selben Zeit.
Von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-informationen-fuer-alle-zur-selben-zeit-19155677.html
Zitat von: FAZ, 06.09.2023, Keine Vorabinfos mehr - Bundesverfassungsgericht behandelt nun alle Journalisten gleich
Das Bundesverfassungsgericht beendet die umstrittene Vorabinformationspraxis an ausgewählte Journalisten (darunter auch solche der F.A.Z.) dauerhaft. Entschieden wurde dies von den Richtern am 21. August. Der entsprechende „Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“*** liegt der F.A.Z. vor.

[...]

Auf unsere Anfrage, ob Richter einzelne Medien über anstehende Verfahren oder Entscheidungen vorab (auch inoffiziell) informieren dürfen, heißt es: „Ausdrückliche Regelungen existieren nicht. Im Übrigen handelt es sich um eine Rechtsfrage, zu der das Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abgibt.“ So schnell endet die neue Transparenz dann auch wieder.

***Bitte @alle, den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“ hier verlinken, sobald verfügbar/ auffindbar. Danke :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2023, 16:18 von Bürger«
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BVerfG, Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-035.html
Zitat von: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.

Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.

BVerfG, Pressemitteilung Nr. 74/2023 vom 24. August 2023
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-074.html
Zitat von: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 74/2023 vom 24. August 2023
Mit Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, die in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegte Vorabinformationspraxis im 2. und 3. Quartal 2023 nicht anzuwenden.

Anstelle dieser Vorabinformationspraxis wird das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung ausgewählter Entscheidungen künftig in einem auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbaren Wochenausblick ankündigen (erstmals am 1. September 2023).

BVerfG - Wochenausblick
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html


Bitte @alle, den Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts“ hier verlinken, sobald verfügbar/ auffindbar. Siehe Vorkommentar. Danke :)


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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