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Autor Thema: Nachweis für Nicht-Wohnsitz durch Meldeauskunft  (Gelesen 1218 mal)

L
  • Beiträge: 1
Also Person A könnte eine zweite Beitragsnummer bekommen haben, weil sie einen Nachsendeantrag zu einer Person B gestellt haben könnte. Selber habe sie dort nie gewohnt. Sie könnte dem Bescheid im Dezember 19 widersprochen haben . Jetzt könnte die Pfändung drohen und Person A aufgefordert worden sein, der LRA per Meldeauskunft nachzuweisen , dass sie dort nie gewohnt hat. 

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Bitte hier nicht das Thema "Pfändung" vertiefen und die Suchfunktion nutzen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Dieser Startbeitrag wurde aus folgendem Thread getrennt:
Woher bekommt der Beitragsservice die Adressen (außer Einwohnermeldeamt)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28477.msg179309.html#msg179309
Die Deutsche Post ist als Adressenvermittler bei Anfragen durch die LRA bekannt. Überraschend käme hinzu, dass bereits ein Nachsendeantrag möglicherweise eine automatische Benachrichtigung an die LRA oder BS zur Folge haben könnte. Dieses Thema könnte, evtl. mit anonymisierten Belegen, im ursprünglichen Thread weiterdiskutiert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2020, 16:34 von Markus KA«

P
  • Beiträge: 4.011
...Selber habe ich dort nie gewohnt. Habe dem Bescheid widersprochen im Dezember 19. jetzt droht die Pfändung und ich soll ihnen nachweisen per Meldeauskunft das ich dort nie gewohnt habe. 

Ja dann worauf warten, ab zum EMA Amt und in schöner Form eine negative Meldeauskunft anfordern.
PersonX würde das gegenüber dem EMA somit nur schriftlich machen.
Vielleicht also per Antrag.

Antrag auf Bescheidung, dass keine Anmeldung von Person X für den Ort X vorliegend ist für den Zeitraum U bis V.

--> Da das EMA als "Amt" ja eine Hilfe bieten könnte, kann Person X auch fragen, was, wie oder warum. Natürlich könnte diese Frage auch Richtung LRA platziert werden, wenn die LRA z.B. nicht vom VwVfG ausgenommen ist.
Also entweder oder.


Wert legen solle eine Person X etwas auf
VwVfG §25 Abs. 2 "Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben."

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__25.html
Zitat
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

(1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
(2) Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben.
(3) Die Behörde wirkt darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung). Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrags stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörde spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die betroffene Öffentlichkeit bereits nach anderen Rechtsvorschriften vor der Antragstellung zu beteiligen ist. Beteiligungsrechte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

-> Natürlich könne das eine LRA auch selbst machen, kostet aber sicherlich Geld, wenn das EMA Amt mitteilen soll, wer wo nicht sich nicht gemeldet hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2020, 14:29 von Markus KA«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Selbst wenn Person A an zwei Orten gemeldet ist, so muss sie unter keinen Umständen für zwei Wohnsitze den sogn. Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das BVerfG bereits im Jahr 2018 in seinem Urteil zum "Rundfunkbeitrag" festgelegt. Es genügt also den BS auf die erste Beitragsnummer hinzuweisen und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass man nicht unter einer Persönlichkeitsspaltung leide. Zudem kann man annehmen, dass Person B, zu der die Post geleitet wird, den sogn. Rundfunkbeitrag bereits zahlt. D. h., selbst wenn bei B der einzige Wohnsitz läge, so muss nur ein "Rundfunkbeitrag" für eine Wohnung bezahlt werden.

Kurz: der Beitragsservice ist vermutlich mit Blödheit geschlagen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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