...die geschilderten Umstände kommen einem irgendwie bekannt vor FAZ, 12.05.2020
BGH weist Klage abStreit um richterliches Arbeitstempo beendetEin Richter sieht in der Aufforderung, seine Erledigungszahlen zu steigern, einen Eingriff in seine Unabhängigkeit und spricht von einem politischen Verfahren. Der Bundesgerichtshof hat seine Klage nun abgewiesen.von Constantin van Lijnden
[...] Schulte-Kellinghaus sieht die Rüge der Gerichtspräsidentin, die in dieser Rolle der Exekutive angehört und dem Landesjustizminister unterstellt ist, als verfassungswidrigen Eingriff in seine grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit. Da er unstreitig nicht faul sei und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden stets erreiche oder überschreite, könne er seine Erledigungszahlen nur steigern, wenn er seine Art und Weise der Rechtsanwendung ändere, also zum Beispiel weniger Zeugen vorlade, den Parteien weniger Hinweise erteile oder juristische Streitfragen nicht nach seiner persönlichen Überzeugung, sondern danach entscheide, welche rechtlich zulässige Antwort das Verfahren voraussichtlich am stärksten abkürze.
Das Vorgehen gegen ihn diene letztlich dem Zweck, seine Rechtsanwendung dem zu knappen Kontingent an Richterstellen anzupassen. Es handele sich also um einen Übergriff auf die Justiz aus politischem Eigeninteresse [...]
Schulte-Kellinghaus hatte schon zuvor angekündigt, dass er im Fall einer Niederlage beabsichtige, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Diese könnte allerdings schon als unzulässig abgewiesen werden, wenn er vor dem Urteil der Verfassungsrichter die Pensionsgrenze von 67 Jahren erreicht und aus dem Dienst ausscheidet. Schulte-Kellinghaus ist heute 65 Jahre alt.
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https://www.faz.net/einspruch/bgh-urteil-streit-um-richterliches-arbeitstempo-beendet-16766705.htmlBitte allenfalls mit engem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" und den diesbezüglichen Verfahren kommentieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.