A. Aktivlegitimation: Demokratie-Prinzip Art. 20 GG -
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Art. 20 GG schützt das Demokratie-Prinzip.
A1. Obgleich der Bürger nicht in einem "subjektiven" Grundrecht betroffen ist,
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hat er dennoch ein Beschwerderecht? (Art. 20 ist ein "objektives" Grundrecht.)
Vielleicht kein Beschwerderecht auf Ebene Bundesrecht?
Aber möglicherweise auf Ebene Landesrecht? (Je nach Gesetz über das Landesverfassungsgericht, sofern es eines gibt - wohl nun für über 80 % der Bundesbürger.)
Oder gewinnt man Beschwerderecht zu Art. 20 GG, indem man ein verletztes subjektives Grundrecht "listig argumentativ mit Art. 20 verknüpft"?
A2. Klingt komplex? .... Warum ist das so wichtig?
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Weil die "Rundfunk"-/Mediengesetze von einer Stabsabteilung der Exektive eines einzigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz weitgehend "autonom" ("selbstherrlich"?) getextet werden und dann im Schnellsttempo durch die Abnick-Parlamente "gejagt" werden.
Pilotverfahren sind gegenwärtig von hier anhängig gemacht gegenüber 16 Landesregierungen (auch verknüpft mit einem VG-Verfahren auf Offenlegung der Entstehungsprozesse):
(1) Das Demokratieprinzip zukünftig zu wahren.
(2) Die Zuständigkeit der Landesregierung RP zu entziehen und zukünftig 2 Flächen-Bundesländer mit der gemeinsamen Federführung zu betrauen.
A3. Und nach erfolglosem Fristablauf - ist der 31. Mai 2020 - ... was dann?
Hat der Bürger dann Aktivlegitimation zur Verfassungsbeschwerde? Bundesrecht? Landesrecht?
Oder unmittelbar EGMR? Oder unmittelbar EU-Kommission mit Antrag auf EuGH-Entscheid?
B. Die angebliche "Staatsferne" der ARD-Anstalten erschwert Verfahren. Aber ist der Beschwerdegegenstand da überhaupt richtig gewählt?
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B1. Die Einschränkung der Rechte und die Finanzierungspflicht, alles wird nachweislich durch die Exekutive definiert: Angeblich durch die Ministerkonferenz, faktisch wohl durch die Stabsabteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
B2. Müssten die Bürger bei Verfassungsbeschwerden die Exekutive als den zu rügenden Rechtsverletzer herausarbeiten?
Also Beschwerde nicht nur gegen das Gesetz (Normenkontrolle), da spielt die angebliche "Staatsferne" der ARD-Göttlichen angeblich rechtliche eine Rolle.
Sondern Beschwerde parallel (oder man mag es "hilfsweise" nennen) gegen die "Amtsführung"?
B3. Interessantes für diesen Kontext ist bereits in:
Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonventionhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0Aber in diesem neuen Thread hier sollten wir versuchen, die Direktbeschwerde gegen Exekutive-Handeln noch intensiver mit fundierten Rechtsquellen zu belegen. -Vielleicht können Forums-Kundigere noch Querverweise zu weiteren Threads hinzufügen.
C. Zur Verfahrensweise in diesem Thread:
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Bitte vorzugsweise strikte Orientierung "Beleg von Rechtsquellen", Meinungen usw. bitte nur kurz. Das ist dann in Schriftsätze übertragbar und gut verwertbar - ja, wird geeignet verwertet werden.
Bitte nicht breite Meinungsäußerungen, bitte nicht die Straffheit der Rechtsquellen-Suche verwässen.