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Autor Thema: 3 BVG-Urteile zur Rundfunkgebührenbefreiung  (Gelesen 3159 mal)

T
  • Beiträge: 545
3 BVG-Urteile zur Rundfunkgebührenbefreiung
Autor: 07. Juni 2012, 13:47
Falls das schon von jemand gepostet wurde, dann löschen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/geringverdiener-gericht-erweitertbefreiung-
von-rundfunkgebuehren-a-805307.html


Ich habe den Beitrag als PDF-Datei angehängt.

[gelöscht durch Administrator]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2012, 18:04 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 1.494
Der link führt zu einer seite wo man den beitrag entfernt hat.


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  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Beiträge: 350
Hier der Artikel:

Zitat
Gericht erweitert Befreiung von Rundfunkgebühren
Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener haben künftig bessere Chancen auf eine Befreiung
von den Rundfunkgebühren. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das
Existenzminimum gewahrt bleiben.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Befreiung von Rundfunkgebühren für Menschen
mit geringen Einkommen erweitert. Liegen Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener nur knapp
über dem Existenzminimum, darf sie die Rundfunkgebühr nicht unter das Existenzminimum
drücken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatte ursprünglich bei jeder Überschreitung des
Existenzminimums die Gebühr erhoben.

In den konkreten Fällen lagen eine alleinerziehende Sozialhilfeempfängerin und ein Rentner nur
knapp über dem Existenzminimum. Weil sie einen geringen Zuschlag erhielten, der sie über die
festgesetzte Mindestgrenze hob, verlangten die Öffentlich-Rechtlichen die volle Gebühr.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das für verfassungswidrig, weil die Betroffenen dann
unter das gesetzlich anerkannte Minimum fallen würden. Die Gebühr darf künftig maximal so hoch
bemessen werden, dass das Existenzminimum verschont bleibt. Hartz-IV-Empfänger, die nur den
Regelsatz ohne Zuschläge erhalten, sind ohnehin von der Rundfunkgebühr befreit.
Aktenzeichen: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10 und 1 BvR 656/10


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