Wie alle wissen, ist der Rundfunkbeitrag im europäischen Rahmenrecht als staatliche Beihilfe deklariert.
Es könnte nun gefragt werden, ob die Erhöhung des Rundfunkbeitrages, nach Brüssel meldepflichtig wird, denn diese Erhöhung bewirkt ja auch eine Erhöhung der staatlichen Beihilfe?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;