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Autor Thema: Kinder sind volljährig ?? was tun wenn ....  (Gelesen 4767 mal)

p
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Hallo zusammen ,
nun ist es passiert, der "Mensch" stand vor der Tür und fragte nach den "Kindern"
die sind ja nun volljährig und verdienen vielleicht schon Ihr eigenes Geld. javascript:void(0);
Huh?
Somit sind Sie doch potentielle "Teilnehmer" .javascript:void(0);
Undecided

Nur müssen diese armen kleinen wirklich Ihre eigenen Rundfunkemfangsgeräte,
Internetfähigen Handy's oder PC's , eigene Fernsehen, oder gar Radiowecker besitzen,
oder besteht vielleicht ein Zweifel daran das dies doch alles meine Zweitgeräte sind.

Schließlich befinden sie sich doch in Meinem Haus, gemäß dem doch so heioß geliebten Spruch ... :-))
Solange Du Deine Füsse unter Meinen Tisch ... usw. usw.

Frage nun an die Belesene und Gemeinde der
im Sinne der Sache kämpfende mündige Bevölkerung.

Müssen nun auf den dagelassenen Anmeldebögen Daten stehen,
wie geht es weiter ?? 

es grüßt recht schön der
papafragt




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S
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Müssen sie, wenn ihr regelmäßiges Einkommen den einfachen Sozialhilfesatz übersteigt und wenn sie selbst etwas zum Empfang bereithalten.

Ersteres ist von der Gebührenmafia jedoch kaum, zweiteres (ohne Euer Zutun) nicht beweisbar. Ohne Rundfunkempfang gibt es auch keine Auskunftspflicht, und gegenüber solchen dahergelaufenen, freiberuflichen "Menschen" ohne Amtsstatus oder Hoheitsrechten schon gar nicht, höchstens gegenüber Behörden (nur Landesrundfunkanstalten, nicht jedoch die Eintreiberinstitution in Köln-Bocklemünd), wenn diese für den Rundfunkempfang "tatsächliche Anhaltspunkte" vorlegt - doch wie sollte das ohne Eure Auskunft möglich sein?

Warum also überhaupt noch einen einzigen Gedanken an Formulare, "Rundfunkgebührenbeaufttragte", Auskunft(spflichten) und Anmeldung(en) verschwenden? Macht Euch schlau und haltet gemeinsam dicht, dann ist das Bollwerk unbezwingbar!


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F
  • Beiträge: 863
Hallo,

wenn die volljährigen Kinder keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten und kein eigenes Einkommen oberhalb von etwas mehr als 276 Euro monatlich haben, sind deine Kinder nicht gebührenpflichtig. Die dagelassenen Bögen müssen dann nicht ausgefüllt werden.
Allerdings: Sollten deine Kinder doch gebührenpflichtig sein, muss die GEZ dieses beweisen. Ohne Euer Zutun kann die GEZ das nicht.

Viele Grüße
Flappi



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Ich Danke Euch herzlich für die Info's,
ich hatte mir dies auch so bereits angelesen.
 
Einen offenen Punkt habe ich jedoch noch,
wenn die "Kinder" von meinen Geräten
in "Ihren Kinderzimmern" Rundfunk hören oder Fernsehen oder gar meinen Internetanschluß nutzen sollten,
besteht dann schon grundsätzlich eine Gebührenpflicht.

Also Sie haben hier in Unserem Haus keine eigenen Geräte sondern nutzen immer nur meine.
Und ich bin selbstverständlich wie sich dass gehört angemeldet mit allem drum und drann ( Leider )

Muss das aus das Kind angemeldete KFZ -mit Radio- angemeldet werden,
wie währe dies ggf. zu beweisen Seitens der "freien Mitarbeiter" ,
werden Ihnen Daten der Straßenverkehrsbehörden zugänglich gemacht ?
Versicherungstechnisch läuft das KFZ über mich.

Das ist ja richtig aufregend ,
toll dass es solch einen Erfahrungsaustausch gibt.
Gruß vom Papafragt



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wenn die "Kinder" von meinen Geräten
in "Ihren Kinderzimmern" Rundfunk hören oder Fernsehen oder gar meinen Internetanschluß nutzen sollten,
besteht dann schon grundsätzlich eine Gebührenpflicht.

Ja, wenn eben die regelmäßigen Einnahmen/Einkünfte/Einkommen über flappis genannten Betrag (?) liegen. Du willst auf die Eigentumsverhältnisse hinaus. Entscheidend ist jedoch der Besitz (also wer die Verfügungsgewalt über das Gerät hat). Haben bei "eigenen" Geräten in den "eigenen" Zimmern diese Gewalt vorrangig oder ausschließlich die Sprößlinge, so löst das bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (die Du ja nun kennst) die Auskunfts-, Anmelde- und Gebührenpflicht des Nachwuchses aus.

Also Sie haben hier in Unserem Haus keine eigenen Geräte sondern nutzen immer nur meine.
Und ich bin selbstverständlich wie sich dass gehört angemeldet mit allem drum und drann ( Leider )

Ein Zustand, der sich ändern läßt. Ansonsten: s.o.!

Muss das aus das Kind angemeldete KFZ -mit Radio- angemeldet werden,

s.o. Bei Autoradios wird derjenige, auf den das Auto zugelassen ist (ersatzweise der Halter) als Besitzer des Autoradios angesehen.
 
wie währe dies ggf. zu beweisen Seitens der "freien Mitarbeiter" ,
werden Ihnen Daten der Straßenverkehrsbehörden zugänglich gemacht ?

Das ist nicht so ganz klar. Du mußt den Schergen gegenüber gar nichts beweisen. Ob diese jedoch eine Liste mit Kennzeichen von Ordnungs-/Zulassungsämtern bekommen, will ich weder bestätigen noch ausschließen. Beweisen können die nichts, bestenfalls irgendetwas in ihre "Besuchsberichte" schreiben (was aber von der Gebührenmafia natürlich geglaubt wird).


Das ist ja richtig aufregend ,
toll dass es solch einen Erfahrungsaustausch gibt.

Das Internet hat zum Beipiel ermöglicht, aufzudecken, daß die Tätigkeit der Rundfunkgebührenbeauftragte grundsätzlich rechtswidrig ist. Darob wird man natürlich von der Rundfunkgebühreneintreiberseite nie informiert, ganz im Gegensatz: Es wird hemmungslos gedroht und abkassiert.

Schau Dich am besten auch unter www.gez-abschaffen.de und unterhttp://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/forum/index.php bzw. http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/forum-3 um!

Edit: Die potentielle Rundfunkgebührenpflicht hängt übrigens n.m.W. nicht vom Status des Erwachsenensein ab, sondern kann auch schon 15-16jährige Lehrlinge treffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2008, 18:38 von Schergenschreck«

O
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Ich Danke Euch herzlich für die Info's,
ich hatte mir dies auch so bereits angelesen.
 
Einen offenen Punkt habe ich jedoch noch,
wenn die "Kinder" von meinen Geräten
in "Ihren Kinderzimmern" Rundfunk hören oder Fernsehen oder gar meinen Internetanschluß nutzen sollten,
besteht dann schon grundsätzlich eine Gebührenpflicht.
- Definiere bitte meine Geräte in ihren Kinderzimmern.
Die GEZ sagt, alles was in den Zimmern der bereits Einkommen vorweisenden Jugendlichen steht, ist auch ihnen zuzuordnen, egal ob es dann Deine oder Ihre Geräte sind.

Also Sie haben hier in Unserem Haus keine eigenen Geräte sondern nutzen immer nur meine.
-Trugschluss, die Geräte stehen in ihren Zimmern und werden von ihnen bereitgehalten.
Solange die Jugendlichen kein eigenes Einkommen nachweisen können und zur Schule gehen sind es Deine Geräte. Sobald sie über 276 Euro verdienen sind es ihre Geräte, weil sie in selbstständigen, von Deinem Wohnbereich abgetrennten Räumen stehen, die den Kindern eindeutig zuzuordnen sind.
 
Und ich bin selbstverständlich wie sich dass gehört angemeldet mit allem drum und drann ( Leider )
- Deine Zweitgeräte, die bis vor der Lehre der Kinder von den Kindern genutzt worden sind interessieren die GEZ nicht.

Muss das aus das Kind angemeldete KFZ -mit Radio- angemeldet werden,
wie währe dies ggf. zu beweisen Seitens der "freien Mitarbeiter" ,

- Es soll GEZ-Mitarbeiter geben, die einen guten Draht zur KFZ-Stelle oder Polizei haben und darüber den Halter ermitteln können. Andererseits reicht die Beobachtung, wer in den PKW einsteigt und das Notieren des Kennzeichens und wenn der GEZ-Mensch den Vornamen des Kindes hat, für eine Anmeldung ohne Unterschrift. Welchen Ärger das für Dich nach sich zieht kannst Du Dir denken.

werden Ihnen Daten der Straßenverkehrsbehörden zugänglich gemacht ?
Versicherungstechnisch läuft das KFZ über mich.

- Laufen alle PKWs über Dich zahlen die "Kinder" nichts. Nutzung durch Dritte.
Trotzdem gilt, den Mensch nicht reinlassen, schon gar nicht in Kinderzimmer. Keine Namen und Alter der Kinder nennen, keine sonstigen Auskünfte über Lehre oder Selbstständigkeit von Familienmitgliedern. Kinder gehen noch  zur Schule und Tschüss.

Das ist ja richtig aufregend ,
toll dass es solch einen Erfahrungsaustausch gibt.
Gruß vom Papafragt




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che

Stopp, noch mal lesen!

 Hier regelt doch schon eindeutig der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, dass wer ein bisschen verdient und Geräte bereithält, Gebühren zahlt. Ob sie nun seine sind oder nur seinetwegen da stehen. Könnte man auch vom Autoradio sagen. Aber auch hier steht geschrieben, dass nur der Halter als Rundfunkteilnehmer gilt.
Die Sache mit der Ämterverschwägerung, oder Behördenfreundschaft ist ja kein Geheimnis mehr. Selbst Dazu ist im Staatsvertrag zu lesen, dass Auskünfte eingeholt werden dürfen, wenn der Gebrauch von Empfängern anzunehmen ist und noch nicht angemeldet wurde. Also entweder mäuschenstill verhalten, oder zahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 17:19 von che«

 
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