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Autor Thema: Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten als Aufgabe des ör Rundfunks  (Gelesen 2326 mal)

M
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Aktuelle Meldung, dieses Mal nicht aus der Presse, sondern aus dem Forum selbst:

Tagesschau: Holocaust-Gedenktag und die "CO2-freie Welt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33162.0

ChrisLPZ zitiert unter anderem ein christlich zionistisches Portal, die Revolverzeitung BILD des Verlages, der seine Journaille zum Dienst Israels verpflichtet, und Russia-Today, um danach das infame Urteil des BVerfG, das den Rundfunkanstalten die riesige Aufgabe auferlegt, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zuzurücken, als hätte hier der öffentlich rechtliche Rundfunk seine Pflicht nicht erfüllt.

Ich weiß selbst nicht, ob der Rundfunk hier nicht seine Pflicht erfüllte, ich habe den Beitrag des Rundfunks nicht gesehen, den Inhalt der von ChrisLPZ zitierten Aufsätze nicht gelesen, aber dass diese Materie nicht so einfach ist, kann man hier sehen:

https://www.haaretz.com/israel-news/holocaust-putin-auschwitz-yad-vashem-jerusalem-israel-politics-poland-1.8412591

(Der Aufsatz von Ofer Aderet ist für zahlende Leser, aber im Interview erkennt man sicher, worum es geht)

Die Meldung von GEZ Boykott scheint, besonders durch Zitieren des Urteils des BVerfG, sich anzumaßen, die dem öffentlich rechtlichen Rundfunk auferlegte Aufgabe zur Trennung von Fakten und Meinungen selbst zu übernehmen. ChrisLPZ weiß schon, was die Wahrheit ist, und wirft dem ör Rundfunk, seine Aufgabe, die Wahrheit zu verbreiten, nicht zu erfüllen. Geht es hier um eine offensichtlich und offenkündige, nicht zu leugnende Wahrheit?

Es tut mir leid, aber ich bin gegen einen Rundfunk, der per Gesetz die Aufgabe hat, die Wahrheit zu verbreiten, weil alles, was er verbreiten wird, per Gesetz die Wahrheit (Pravda) sein wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2020, 17:14 von DumbTV«

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@MichaelEngel:
Es müsste schon verboten werden, den Leuten überhaupt weismachen zu wollen, es könne unabhängige Berichterstattung oder "Wahrheitstreue" geben.
Das ist - ich wiederhole mich inzwischen - ein gedankliches Überbleibsel der naiven, von Nazipropaganda geschädigten deutschen Volksseele, die gedacht hat, nun den Stein der Weisen mit der "Staatsferne" gefunden zu haben.
Nirgendwo sonst auf der Welt glauben intelligente Leute daran, dass die Wahrheit medial dargestellt werden kann oder dass irgendjemand überhaupt Interesse daran haben kann, dies zu tun. Es ist immer Interpretation und Selektion! Zuletzt geht es darum, ob der Empfänger sie glaubt oder nicht. Und das ist völlig losgelöst vom Ersteller der Nachricht.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

C
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@MichaelEngel
Ich kann seppl hier nur zustimmen. Eine „absolute Wahrheit" existiert sicherlich nicht, schon gar nicht in einer derart globalisierten und komplexen Welt. Die Behauptung, die „absolute Wahrheit“ zu kennen, dürfte letztendlich eher hinderlich bezüglich des Erkenntnisprozesses sein.

Der Anspruch des örR an sich selbst und die Forderung des BverfG an diesen ist weitläufig bekannt und liegt in Form des BverfG-Urteils von 2018 in Stein gemeißelt vor. Es sei an dieser Stelle an die Publikation „Rettet die Wahrheit“ des Heute-Journal "anchor-man" Claus Kleber und die zahlreichen Gastkommentare der Intendanten in den großen Tageszeitungen erinnert (über die Forum-Suche leicht auffindbar).

Meine Aufgabe im Forum ist es nicht, Position zu beziehen, sondern vielmehr eine möglichst neutrale Betreuung der Rubrik Pressemeldungen zum Rundfunk und Rundfunbeitrag zu leisten. Hierzu gehören u.a. auch Beschwerden durch unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen, die in den Medien und Blogs Erwähnung zusammenzutragen. Ziel ist es, hier im Forum eine grobe Orientierung darüber zu bieten, an welchen (zahlreichen) Stellen der örR aneckt und dem durch das BverfG und sich selbst auferlegten Anspruches nicht gerecht wird. Die Erfüllung dieses Anspruches ist maßgeblicher Teil des verfassungsrechtlichen "Sondervorteils" des Empfangs der örR-Sender.

Ich beanspruche hier somit, anders als von Dir behauptet, keineswegs eine/die (absolute) Wahrheit zu kennen, sondern bin lediglich Überbringer/Sammler dieser Informationen. Auch die Zusammenstellung der Links unterliegt keiner Selektion. Sobald ich Kenntnis von einem Link erhalte, wird dieser, insofern nach Richtlinien des Forums vertretbar, gepostet. Hierzu gehören auch Links zu Gegendarstellungen des örR bzw. örR-affinen Medien.

Der Zusatz der Rn.80 ist in meinen Augen in diesem von Dir kritisierten Pressemeldungs-Thread aufgrund der in den verlinkten Artikeln kommentierten Vorkommnisse in den neben den von Dir aufgelisteten Medien - Bild, RT Deutsch, "christlich zionistisches Portal" - den ebenso verlinkten Artikeln zum Thema des rechtskonservativen Tichys Einblick und der eher links zu verortenden Nachdenkseiten  durchaus angebracht. Zudem bezieht er sich auch auf die irrsinnige und irreführende Forderung der Tagesschau einer "CO2-freien" Welt.


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M
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Seppl hat es verstanden, volkuhl auch:

Deutsche Medien nicht „links-grün“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33212.msg203173/topicseen.html#msg203173

Mir liegt es sehr fern, ChrisLPZ, Wahrheit zu relativieren oder ihre Existenz zu leugnen.

Ich verstehe immer noch nicht, warum das Zitieren des Urteils angebracht war. Für mich ist offensichtlich ein Vorwurf an den Rundfunk wegen des Inhalts der Sendung.


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RN 80 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der für uns entscheidende Punkt. Es ist die Definition des beitragspflichtigen Vorteils und welche Obliegenheiten hierfür zu erfüllen sind. Die bloße Rechtsform "öffentlich-rechtlich" ist kein Sachverhalt, der einen beitragspflichtigen Vorteil darstellt. Der ÖRR muss dafür inhaltlich etwas leisten, was ihn grundlegend vom Meinungssjournalismus unterscheidet. Meinungsjournalismus ist in einer Demokratie nichts Schlechtes: Ein Verlag / Verleger nimmt damit sein Recht auf freie Äußerung seiner Meinung war. Aber niemand ist verpflichtet, dafür Geld zu bezahlen. Es gibt keinen Zwangsbeitrag für BILD oder TAZ, nur weil man diese Zeitungen theoretisch lesen könnte - auch wenn man sie nicht nutzt.

Der ÖRR darf dagegen nicht Meinungsjournalismus betreiben, sprich Propagandist sein. Welche Meinung sollte er vertreten und wer bestimmt dies? Warum muss man für die Verbreitung einer anderen Meinung bezahlen?

Der ÖRR muss unterschiedliche Meinung neutral darstellen und angemessen zu Wort kommen lassen, sofern er einen beitragspflichtigen Vorteil im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes haben soll.

Stattdessen werden z.B. einzelne Parteien mit vorangestellten Adjektiven abgestempelt oder die Besetzung von Diskussionsrunden entspricht - über eine Vielzahl von Sendungen und Formaten betrachtet - deutlich nicht dem proportionalen Anteil der jeweiligen Partei im Bundestag.     

Im folgenden Thread habe ich mich etwas intensiver mit der Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Parteien / Personen durch den ÖRR beschäftigt:
CDU-Politiker nennt ARD und ZDF Indoktrinationsplattformen links-grüner Weltanschauung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33054.msg202349.html


Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Zitat
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
Quelle https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html


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[…] Ich weiß selbst nicht, ob der Rundfunk hier nicht seine Pflicht erfüllte, ich habe den Beitrag des Rundfunks nicht gesehen, den Inhalt der von ChrisLPZ zitierten Aufsätze nicht gelesen […]

Ich verstehe immer noch nicht, warum das Zitieren des Urteils angebracht war. Für mich ist offensichtlich ein Vorwurf an den Rundfunk wegen des Inhalts der Sendung.
Möglicherweise wäre es ratsam, sich einmal mit dem Kommentar der ARD-Korrespondentin Müller und der Kritik in den verlinkten Artikeln auseinanderzusetzen?


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Möglicherweise wäre es ratsam, sich einmal mit dem Kommentar der ARD-Korrespondentin Müller und der Kritik in den verlinkten Artikeln auseinanderzusetzen?

Nein. Es ist nicht ratsam. Uns geht es um Informationsfreiheit, nicht um den Inhalt, nicht darum, ARD dazu zu bringen, nur Sachen zu senden, die uns passen. Der Inhalt würde nur eine Rolle spielen, wenn es echter Skandal wäre, ist es aber nicht. Ich habe die Kritik überflogen: ich erkenne nichts, was am Beitrag von ARD zu beanstanden sei.

Dass das Revolverblatt Bild, die christlich-zionistische Plattform, Russia-Today, und pro-israelische deutsche Neokonservativen gegen den Beitrag von ARD reagieren, ist verständlich: sie sind Partei. ARD brachte lediglich eine andere Meinung als jene, die dieser Partei passt.  Was nicht verständlich ist, ist dass ausgerechnet Menschen, die sich für Freiheitsrechte engagieren, sich an diesen Versuch von Zensur und Meinungsunterdrückung mit Skandalisierung und Bigotterie anschließen.

Es war zwischen den zitierten Quellen ein Kampf von Meinungen und ihrer Ausdrucksweise: wo sind aber die Fakten geblieben?


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RN 80 aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der für uns entscheidende Punkt. Es ist die Definition des beitragspflichtigen Vorteils und welche Obliegenheiten hierfür zu erfüllen sind.

Und das war das Thema hier. Das BVerfG vertritt ein planwirtschaftliches Modell: der ör Rundfunk muss so eine helfenhafte Vielfalt und Sachlichkeit betreiben, dass wir alle anderen Medien ausschalten können. Der jetzige Zustand ist, man kann ruhig ohne großen Verlust, wenn nicht eher mit Gewinn, den ör Rundfunk auschalten. Wir können aber den tollsten ör Rundfunk haben: er wird nicht diese realitätsfremden Forderungen erfüllen. Aber wie ich in meinem Verfahren ständig schrieb: wir zahlen nicht für das, was der ör ist, sondern wofür, was er sein sollte. Richter und Politiker leben ja in einer idealen, ihnen passenden Welt, wo unzufriedene Menschen nicht gibt (Ideale Welt wörtlich zu verstehen).



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