Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/sueddeutsche_zeitung.jpgSüddeutsche Zeitung, 19.01.2020
Rundfunkgebühr
Einmal zahlen reichtFür Zweitwohnungsbesitzer war es bisher schwer, die doppelte Rundfunkgebühr zu vermeiden. Jetzt gelten einfachere Regeln, aber man muss sich kümmern.Von Berrit Gräber
Eigentlich müssen Eigentümer von Neben- und Ferienwohnungen längst keinen doppelten Rundfunkbeitrag mehr zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 entschieden: Wer bereits für seinen Hauptwohnsitz monatlich 17,50 Euro für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme zahlt, braucht das nicht auch noch für die Zweitwohnung tun.
Doch bisher war es nicht leicht, die Doppelbelastung auch tatsächlich loszuwerden. Wegen melderechtlicher Hürden lehnte der Rundfunkbeitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer wieder unzählige Anträge auf Befreiung ab. Das sorgte bei Betroffenen für jede Menge Unmut, wie Julia Zeller berichtet, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern in München.
Damit soll jetzt Schluss sein. Seit Kurzem gibt es einfachere Regeln. Wer sparen will, muss aber selbst handeln, und zwar rasch.
Warum hakte es?
[…]
Was ist neu?
[…]
Was ist jetzt zu tun?
Wer schon einmal eine Absage vom Beitragsservice kassiert hat, sollte nun rasch einen neuen Antrag stellen. Sonst zahlt er weiter doppelt. Automatisch wird nicht neu geprüft. Neue Anträge können online gestellt werden unter www.rundfunkbeitrag.de. Wichtig ist, einen Zweitwohnungssteuerbescheid anzuhängen oder Meldebescheinigungen, aus denen das Einzugsdatum und die Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnung hervorgeht. Außerdem muss eine Kopie der Heirats- respektive Verpartnerungs-Urkunde mitgeschickt werden. Dann sollte es mit der Befreiung mindestens vom Monat der Antragsstellung an klappen. Eine rückwirkende Befreiung gibt es nicht, wie Zeller betont. Nur wer ein bereits laufendes Antrags- oder Widerspruchsverfahren hat, muss sich aktuell um nichts kümmern. Die Neuregelung greift dann automatisch.
Wer sollte ebenfalls reagieren?
[…]
Weiterlesen auf: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rundfunkgebuehr-einmal-zahlen-reicht-1.4762710Anmerkung:
Die Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen von Nebenwohnungen ist verfassungswidrig und somit eine Verletzung der Grundrechte. Schon irgendwie interessant, dass man zur Wahrung seiner Grundrechte einen Antrag stellen und der Datenkrake in Köln datenschutzsensible Dokumente zusenden muss.
Und das trotz
- "erstem einmaligen" Komplettabgleich der Einwohnermeldedaten
- "zweitem einmaligen" Komplettabgleich der Einwohnermeldedaten
- in Zukunft alle vier Jahre stattfindendem Komplettabgleich der Einwohnermeldedaten
- und ständiger Übermittlung der Einwohnermeldedaten bei An-/Ab-/Ummeldung