1. @Spark hat sicherlich Recht.
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Der Ansatz sei einmal umformuliert: Pro Monat bleiben bei rund 10 % der Haushalte nach Miete, Krankenversicherung usw. nur rund 350 Euro pro Kopf (wie dem Bundesverfassungsgericht im Herbst 2017 in einer volkswirtschaftlich-statistischen "Meta-Analyse" dargelegt wurde, von hier begleitet).
Das BVerfG hat dann in das Urteil vom 18. Juli 2018 einfließen lassen. dass soziale Härtefälle zu befreien seien. Neuer Entscheid war überflüssig. Damit war dieser Beschwerde "Rechnung getragen" durch den berichterstattenden Richter, ohne dass Professor Ferdinand Kirchhof das so richtig "gepeilt" haben dürfte?
2. Bei so wenig Geld ist der Monat immer länger als das Geld reicht.
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Es stellt sich also in der Ökonomen-Theorie wieder die Grenzbereich-Frage: Wenn da am Monatsende rund 20 bis 40 Euro neben den Muss-Ausgaben frei verfügbarer Rest verbleiben, so ist es unmenschlich, dass dies entwendet wird, um daraus die Multi-Millionärs-Karriere von Intendaten usw. mit finanziert wird.
Der Gesichtspunkt der "Unmenschlichkeit" ist verankert in Artikel 1 Grundgesetz "Menschenwürde" und die Formulierungen von @spark sind also nicht übersetzt, soweit sie die Forums-Moderation in Sichtbarkeit überlebten.
3. In allen Schriftsätzen von hier für die Geringverdiener wird immer in rot auf S. 1 oder 2 darauf verwiesen:
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Die Millionen "der da oben" gehen - rechtswidrig - zu Lasten beispielsweise der paar verfügbaren Euros von 1,5 Millionen alleinerziehenden Müttern und damit sogar zu Lasten des Kindeswohls.
4. Nun zur Rechentechnik:
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Die Frage "im Bereich des Existenzminimums" kann nur einzefall-bezogen ermittelt werden. Es kann jemandem mit 1 500 Euro brutto möglicherwese per Saldo weniger als das Existenzminimum verblieben, sofern hohe Miete, teure private Krankenversicherung (Wechsel in die GKV ab Alter 55 unzulässig...) usw. vorliegen.
Alle Berechnungs-Infos über die Umrechnung und Einstufung gibt es auf einer Plattform im Web.
5. Was die AfD fordert, ist letztlich das, wofür unsere Richter immer so entsetzlich großzügig sind, wenn zu Gunsten ARD, ZDF...
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"Typisierung". Da nahezu 100 % der bezeichneten Geringverdienergruppen nur "maximal Existenzminimum" haben, kann man zur Vereinfachung in Kauf nehmen, dass davon einige wenige "profitieren", obgleich ihnen ein wenig mehr bleibt.
Also: "Typisierung" erlaubt - angeblich - Gerechtigkeitsmängel, sofern nur bezüglich einer kleinen Minderheit.
4. Die Landesregierung in Bayern hat zugleich andere Vorgänge im gleichen Sinn zu bearbeiten,
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die viel gezielter die juristischen Probleme bezüglich der Geringverdiener herausarbeiten und die Befreiungspflichten klarstellen.
Politik (AfD) ist Grobarbeit für politisches Ermessen, also ohne Muss.
Von hier erfolgt juristische Filigran-Arbeit mit dem Vorteil der juristischen "Muss"-Auslösung.
Diese Form des Ausstreitens ist (jedenfalls bisher) nicht Forumssache. Deshalb hier keine näheren Angaben.