Ist auch erreichbar, wenn die Anzahl der Meldegeräte reduziert wird. Ob das der Fall war könnte geprüft werden. Ist auch erreichbar, wenn die Meldegeräte anders verteilt werden, z.B. wenn ein Gerät, welches bei einem Haushalt stand, der nicht oft eingeschaltet hat, verschoben wurde zu einem anderen Haushalt. Gegebenenfalls sollte geprüft werden, wie diese Anzahl ermittelt wurde und was während der Messung verändert wurde. Aber im Grunde kann das auch sein gelassen werden, weil die Messung überwiegend Haushalte berücksichtigt welche Fernsehen nutzen. Da stellt sich bereits die Frage, wie die vielen Haushalte abgebildet werden, wo nur eine Person lebt und diese unter 45 Jahren alt ist. Dadurch dass das Alter der Zielgruppe bei 60 plus liegt, dürfte je nach Betrachtung ja jetzt noch viele Haushalte mit dieser Altersstufe geben. Diese altern natürlich mit dem Programm mit. War das Messgerät vor 5 Jahren bereits in so einem Haushalt, als die Bewohner bereits 60+ waren, dann sind sie heute 65+. Wie wird das Messgerät neu vergeben bzw. wann? Besser es wird gar nicht auf diese Art der Ermittlung geschaut. Für den öffentlichen rechtlichen Rundfunk ist diese Anzahl nicht wichtig, weil das Programm davon nicht abhängig sein soll. Falls die Annahme zutreffend ist, dass Rundfunk bei jungen Menschen nicht genutzt wird, müsste seitens der Aufsteller der Messgeräte eine Verteilung nach Altersklassen angegeben werden. Hier ist zu prüfen inwieweit sich die Anzahl der Messgeräte bei Haushalten mit älteren Menschen häuft. Das betrifft alle Fernsehsender. Die Frage ist halt wie Haushalte gemessen werden wo keine Nutzung erfolgt. Die Frage ist, ob eine Hochrechnung auf eine Gesamtgesellschaft stattgefunden hat, falls ja, dann wäre das Ergebnis, wenn Nichtteilnehmer nicht berücksichtigt werden falsch.