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WDR ordnet intern Publikumsanfragen bundesweit dem Profil 'Beitragskonto' zu

Begonnen von seppl, 05. Januar 2020, 17:36

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seppl

Durch einen Mitarbeiter des NDR wurde mir eine WDR-interne E-Mail Kommunikation zugetragen, die nachweist, dass zur Beantwortung einer meiner Informationsfreiheitsanfragen an den WDR zur Aufteilung der Gesamtschuld vorab der Beitragsservice Köln kontaktiert wurde, dort allgemeine Aktivitätsdaten über mich abgerufen wurden und dem WDR mitgeteilt wurde, dass ich Schreiben an andere Landesrundfunkanstalten gesendet hätte und gegen den Rundfunkbeitrag klage. Aufgrund dieses Sachverhalts wurde die Beantwortung der Frage verweigert - siehe dazu u.a. auch unter
Datenschutz? - Zuordnung jeglicher Kommunikation zu Teilnehmernummern (NDR)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32664.0.html
(anonymisierte WDR-interne E-Mail Kommunikation im Anhang)

Aufgrund der Schnelligkeit, mit der der interne Datenabgleich WDR <-> Beitragsservice Köln stattfand (max. 30 Minuten! Beginn der Anfragebearbeitung: 12:12 Uhr - Auskunft durch den Beitragsservice 12:45 Uhr des selben Tages) ist davon auszugehen, dass dies ohne Datenschutzbedenken nahezu automatisch bei Fragen, die nun gar nichts mit der konkreten Beitragsabwicklung zu tun haben, stattfindet bzw. stattfinden kann. Der WDR hat damit Zugriff auf alle beim Beitragsservice Köln gespeicherten personenkontobezogenen Daten des NDR.

Verallgemeinernd ausgedrückt:
Jede LRA hat Zugriff auf alle personenbezogenen Beitragskonten der Einwohner Deutschlands. Sie braucht nur beim Beitragsservice Köln anzufragen.
Und:
Der Datenbestand enthält nicht nur beitragsrelevante Dokumente. Er ist auch Aktivitätsprofil.


Nebenbei: Informationsfreiheitsanfragen sind auf allgemeine Auskünfte der öffentlichen Stellen bezogen und ohne Personenbezug zu beantworten.

Ich, als "auffälliger" Bürger werde bei meinen Anfragen anders, und zwar negativ-diskriminierend behandelt. Wo ist dann aber der Unterschied zur DDR-STASI? Die STASI war staatlich. Hier wirkt die "ÖRRSI".
Der interne ÖRRSI-Datenschutzbeauftragte wird aber sicherlich im ÖRRSI-Datenschutzsystem keine Datenschutzverstöße feststellen können.

Dieses System wird sich weiter ausbreiten, wenn nicht staatsseitig ein Kontrollmechanismus eingebaut wird.
Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte sind aufgrund der herrschenden Gesetzeslage in dieser Sache weitgehend hilflos.

Und nocheinmal: Ich befinde mich im staatskonformen verwaltungsrechtlichen Rahmen von Widerspruch und Klage! Es gibt keinen Grund, mir Informationsfreiheitsanfragen nicht zu beantworten.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

ellifh

Das ist wirklich das Hinterletzte. Wir werden stehenden Fusses für blöd verkauft, wenn Fragen kommen, die sie nicht beantworten wollen, da es keine Rechtsgrundlagen in diesem vollautomatischen Geld-Abgreif-Mechanismus gibt.
Aber es freue mich über die Whistleblower/undichten Stellen, wo diese (Dumm-)Strategien ans Tageslicht kommen >:D :police:
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

pinguin

@seppl

Kritisch ist nicht, daß sich eine jede LRA mit dem BS, der doch lt. Gesetzgeber Teil von ihr ist, in Kommunikation befindet.

Kritisch ist bei Deiner Schilderung, wenn sich der NDR/WDR mit Deinen Daten an den WDR/NDR wendet, ohne vorher Deine ausdrücklich schriftliche Zustimmung dafür eingeholt zu haben.

Aus EU-/EuGH-Sicht ist jede LRA ein eigenständiges Unternehmen, welches DSGVO und Co. eigenständig und eigenverantwortlich einzuhalten hat.

Aussage stellt aber nur meine Meinung dar und kann falsch sein.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

seppl

Zitat von: pinguin am 05. Januar 2020, 21:39
Kritisch ist bei Deiner Schilderung, wenn sich der NDR/WDR mit Deinen Daten an den WDR/NDR wendet, ohne vorher Deine ausdrücklich schriftliche Zustimmung dafür eingeholt zu haben.
Mein Augenmerk geht dahin, dass augenscheinlich Aktivitätsprofile erstellt werden, auf die zentral bundesweit von jeder LRA auf bloßen Verdacht hin zugegriffen werden kann und dieses unterschiedliche Auswirkung auf die Behandlung einer Person hat. Die LRAen arbeiten aber in öffentlich rechtlichen Auftrag. Somit gilt das Gleichbehandlungsprinzip.

Stell Dir vor, Du bist Empfänger von staatlicher Unterstützung. Du stellst fest, dass es Ungereimtheiten in der Berechnung gibt und klagst dagegen. Dann möchtest Du die Information bekommen, wie die Berechnung zustande kam und die Behörde verweigert sie Dir mit der Begründung, "sie führen ja gerade eine Klage in der Sache" bzw. "vielleicht hat er die Info ja schon von woanders bekommen, wir wissen es bloß nicht".  Absurd.

EU Recht und Unternehmensrecht sollte hier eher unter "ferner liefen" abgestellt werden. Die LRAen sind im Bereich Beitragseinzug hoheitlich tätig!
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

pinguin

Zitat von: seppl am 06. Januar 2020, 00:03
EU Recht und Unternehmensrecht sollte hier eher unter "ferner liefen" abgestellt werden. Die LRAen sind im Bereich Beitragseinzug hoheitlich tätig!
Schade, da es Euch nicht beizubringen ist.

Den Rahmen für die Unternehmen und dem, was diese dürfen, setzt zwecks Realisierung des Binnenmarktes alleine Europa; leider wird nicht verstanden, daß zwischen betrieblichen und hoheitlichen Funktionen eine strikte strukturelle Trennung vorgegeben ist, (siehe Thema zum entsprechenden EuGH-Entscheid), die nicht besteht, wenn die einzelnen Strukturen nicht national eigenständig frei handeln dürfen. Das BVerfG bestätigt ja in Rn. 143 der aktuellen Rundfunkentscheidung, daß sich die nationalen Gerichten den Entscheidungen des EuGH bindend fügen müsssen und sich deswegen einzulesen haben.

Auch wird BFH V R 32/97, Rn. 12, nicht hinreichend beachtet? Auch die Tätigkeit einer "Behörde" ist nicht hoheitlich, wenn sie in Wettbewerb steht.

Freilich soll das alles hier nicht weiter thematisiert werden.

Zitat von: seppl am 06. Januar 2020, 00:03
Mein Augenmerk geht dahin, dass augenscheinlich Aktivitätsprofile erstellt werden, auf die zentral bundesweit von jeder LRA auf bloßen Verdacht hin zugegriffen werden kann und dieses unterschiedliche Auswirkung auf die Behandlung einer Person hat. Die LRAen arbeiten aber in öffentlich rechtlichen Auftrag. Somit gilt das Gleichbehandlungsprinzip.
Die LRAen sind aber trotzdem "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts", (BGH KZR 31/14, Rn. 2, 29 und 47), und haben deswegen nicht die Befugnis, auf die Kunden aus anderen LRA-Einzugsbereichen zugreifen zu dürfen.

Deswegen ist es ja datenschutztechnisch durchaus kritisch, daß die pers. bez. Daten aller "Rundfunkinteressenten" an einer gemeinsamen, aber nicht rechtsfähigen Stelle zusammenlaufen, wenn es vor Ort keine wirksam Trennung zwischen den "Rundfunkinteressenten" einer jeden LRA hat.

Wenn jede LRA auf alle vorhanden Daten zugreifen darf, stelle man sich mal bitte für andere Branchen vor; da wäre der Aufschrei wohl ziemlich groß?

Bitte beachte ferner, daß der EuGH bereits entschieden hat:

Ohne Information der Bürger kein Austausch von Daten zwecks Weiterverarbeitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg105965.html#msg105965

Und nun sieh das im Lichte der Rn. 143 der aktuellen BVerfG-Rundfunkentscheidung.

Wenn Du in Hamburg wohnst, bzw. im Einzugsbereich des NDR, darf keine andere LRA ohne Deine Genehmigung auf Deine beim BS gespeicherten Daten zugreifen, wie auch der WDR nicht unter Verwendung Deiner Daten an den NDR schreiben darf. Nur Du selbst, als Kunde, darfst Dich freilich sowohl an WDR wie auch NDR wenden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

seppl

@pinguin: Bitte nicht missverstehen. Ich beschäftige mich nur nicht mit dem Gebiet EU-Recht. Es mag ja alles seine Richtigkeit haben, was Du sagst. Ich bin einer von denen, der bisher mit Landes- und maximal Verfassungsrecht arbeitet. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass eine Bürgerdatenbank existiert, die unkontrolliert von Staat und Gesetz "aufgefüllt" wird. Da braucht es kein EU Recht und keine Diskussion, ob das privatunternehmerisch oder hoheitlich geschieht, das läuft auf Bespitzelung und Diskriminierung hinaus. Bitte fühle Dich nicht angegriffen.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

gez-negativ

Zitat von: pinguin am 06. Januar 2020, 12:04
Zitat von: seppl am 06. Januar 2020, 00:03
Mein Augenmerk geht dahin, dass augenscheinlich Aktivitätsprofile erstellt werden, auf die zentral bundesweit von jeder LRA auf bloßen Verdacht hin zugegriffen werden kann ...  .

Die LRAen sind aber trotzdem "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" und haben deswegen nicht die Befugnis, auf die Kunden aus anderen LRA-Einzugsbereichen zugreifen zu dürfen.

Deswegen ist es ja datenschutztechnisch durchaus kritisch, daß die pers. bez. Daten aller "Rundfunkinteressenten" an einer gemeinsamen, aber nicht rechtsfähigen Stelle zusammenlaufen, wenn es vor Ort keine wirksam Trennung zwischen den "Rundfunkinteressenten" einer jeden LRA hat.

Wenn jede LRA auf alle vorhanden Daten zugreifen darf, stelle man sich mal bitte für andere Branchen vor; da wäre der Aufschrei wohl ziemlich groß?


Wenn Du in Hamburg wohnst, bzw. im Einzugsbereich des NDR, darf keine andere LRA ohne Deine Genehmigung auf Deine beim BS gespeicherten Daten zugreifen, wie auch der WDR nicht unter Verwendung Deiner Daten an den NDR schreiben darf. Nur Du selbst, als Kunde, darfst Dich freilich sowohl an WDR wie auch NDR wenden.

Die Daten von seppl, sofern er in HH wohnt, haben landesrechtlich im Land HH zu bleiben. Wir sind schließlich im Landesrecht. Alles darüber hinaus, bedarf seiner Zustimmung.
Wenn jemand (Nutzer) möchte, dass nicht er überweisen muss, darf das gern an seine LRA, die rechtsfähig ist, weitergeben.

Seppl schreibt, dass wohl jedes Land auf sein Aktivitätsprofil, welches anscheinend mehr als nur seine Grunddaten erfasst, zugreifen kann. Es werden ganze Profile erstellt?
Und das in Köln bei der GEZ.
Was hat die GEZ mit dem Landesrecht anderer Länder zu tun?

Aber das wird nicht nur toleriert, das wird sogar massiv unterstützt. Das sind datenschutzrechtliche Verstöße, die von Leuten angeordnet werden, die ihre Macht missbrauchen.

Und Beitragsgelder, die für das Programm bestimmt sind, werden ver(sch)wendet, damit Verbraucherberater zugunsten der Rundfunkanstalten beraten.

Und nochmal an user pinguin:
Wenn es die Begrenzung des Landes HH gibt, dann ist das das Hoheitsgebiet, damit ist es hoheitlich begrenzt auf HH. Landesrecht HH ist das Hoheitsrecht der im Land ansässigen Landes-Behörden, aber auch der Hamburger Landes-Rundfunkanstalt.

pinguin

Zitat von: seppl am 06. Januar 2020, 14:59
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass eine Bürgerdatenbank existiert,
Damit sind wir im Bereich der DSGVO in alleiniger Auslegung durch den EuGH; kraft Rn. 143 der aktuellen BVerfG-Rundfunkentscheidung muß die Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH erfolgen und sich daran orientiert werden. Die Formulierung des BVerfG enthält hier keine KANN-Bestimmung; das Gericht muß. Und dafür ist es gut, wenn sich bereits der Rundfunknichtinteressent als Kläger intensiv einarbeitet, um bspw. für ihn nachteilige Argumentationen des Gerichtes wirksam entgegenzuwirken. "Wirksam", weil nur das, was im Ursprung bereits als "Selbstbetroffener" vorgebracht wurde, auch vor EuGH wie EGMR zählt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

seppl

@pinguin: Leider verstehst Du es nicht, was ich als problematisch bei der EU Sache sehe: Wenn es einfach um Recht und Gesetz gehen würde, würde es den Rundfunkbeitrag schon lange nicht mehr geben.
Es geht aber um Machtspielchen. Und im Verwaltungsbereich (bitte nicht aufschreien) wird der Rundfunkbeitrag EU weit als staatliche Einnahme gewertet. Der Verwaltungsbereich ist im EU Recht sehr schwierig zu gestalten, in manchen Sachen nahezu unmöglich, weil die einzelnen Länder völlig verschiedene Grundlagen, auch verfassungsmäßig, haben. Man kann z.B. die Sonderposition, die Deutschland mit der festgelegten besonderen Staatsferne des Rundfunks hat, nicht einfach ignorieren. Die Sache muss erst hier im Land ausgekämpft werden. Wenn das deutsche Volk sich mehrheitlich dazu entschieden hat oder nicht dagegen angeht , in einer lauwarm-medialen Suppe der ÖRR schwimmen zu wollen, dann kann (und wird) die EU daran nichts ändern. Ebenso mit dem Datenschutz. Man darf nicht vergessen, dass eine Demokratie so gesehen wird, dass die Gesetze vom Volk durch deren Vertreter gegeben werden. Für die Änderung oder Einführung von Landesgesetzen ist in erster Linie das Land (die Bürger) selber verantwortlich.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)