Hallo Mirko,
Weiterhin sollte überlegt werden, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Hierfür sollte die Möglichkeit gegeben werden, Adressdaten von interessierten Personen zu sammeln, welche sich an einer Sammelklage beteiligen würden.
Sammelklagen sind vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen, außer, dass von Seiten des Gerichtes aus mehrere Verfahren zu einem verbunden werden. Grundsätzlich muss aber jeder selbst eine eigene Rechtsverletzung in seinem Grundrechten geltend machen, soll heißen, er muss selbst klagen. Zudem ist bisher die Haltung des BVerfG als sehr (!!) "rundfunkfreundlich" zu bezeichnen. Chancen hätten da wohl eher "Musterklagen" auf europäischer Ebene. An einem öffentlichen Rundfunkt wird man im Ergebnis aber nie ganz vorbeikommen, ist wohl auch nicht im Sinn der Sache.
Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!
Nein, die Briefe der GEZ sind keine Nötigung im Sinne des Strafrechts. Das die GEZ über die gesetzliche Pflicht des Gebührenzahlens "aufklärt", ist ein "Service" an den Bürgern. Gäbe es die GEZ nicht, würde der öffentliche Rundfunk bzw. dessen Finanzierung nicht funktionieren.
Der Vergleich mit dem Ordnungsamt hinkt etwas, da, gäbe es tatsächlich solche Briefe, man ohnehin keine Angaben zur Sache machen muss, da man sich nicht selbst belasten muss. Zudem "kontrolliert" das O-Amt mittels netter Kollegen ja den Straßenverkehr nach (Tempo- und Park)Sündern und anderen Vorgängen. Also es findet auch hier eine Kontrolle des Bürgers statt, nur eben anders als bei der GEZ. Kontrollen "vor Ort" sind auch in anderen Bereichen alltäglich, z.B: Zoll auf Baustellen, Lebensmittelkontrollen, Bauaufsicht, usw.
2. Laut Artikel 5 Grundgesetz habe ich das Recht mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Wichtig ist hier das Wort ungehindert. Der Gesetzgeber hätte schließlich dieses Wort auch weglassen können.
"Ungehindert" heißt nicht kostenlos oder umsonst. Einen Fernseher, ein Radio, einen Rechner oder die Zeitung (!) usw., für all das, mit dem man sich "informiert/unterrrichtet", muss man vorab Geld bezahlen um sie nutzen zu können. Im Grunde macht die GEZ-Gebühr (abgesehen von der Art und Weise) den öffentlichen Rundfunkt ja auch erst möglich.
3. Was wäre, wenn mein Hobby das Sammeln von Radios wäre. Laut Artikel 2 Grundgesetz, hätte ich auch dazu das Recht, wenn ich nur so meine Persönlichkeit frei entfalten könnte. Und der GEZ dürfte das ebenfalls nichts angehen.
Sammelst du privat, kannst du in deiner Wohnung 1000te Geräte haben, du würdest immer nur für ein Gerät bezahlen, ab dem zweiten tritt die sog. Zweitgeräteregelung in Kraft.
4. Laut Art 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Auch aus diesem Grund geht es der GEZ gar nichts an was ich dort mache.
Auch in deiner Wohnung mußt du dich an Recht und Gesetz halten. Die Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Grundsätzlich geht es die GEZ schon etwas an, ob du etwa zum Anmelden hast. Es geht auch den Staatsanwalt etwas an, wenn du z.B. Haschisch-Planzen kultivierst oder Diebesgut lagerst. Unverletzlichkeit der Wohnung soll bedeuten, dass dass Zutrittsrecht fremder Personen (vornehmlich der öffentlichen Hand) eingeschränkt ist, es also in der Regel einer richterlichen Anordnung bedarf, um die Wohnugn zu bertreten.
5. Und das Wichtigste zum Schluss. Laut Artikel 19 Grundgesetz darf ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn in diesem Gesetz der Artikel des eingeschränkten Grundrechtes benannt wurde.
In dem RgebStV konnte ich einen solchen Hinweis nicht finden.
Aus diesem Grund hat die GEZ kein Recht die Grundrechte des Grundgesetzes einzuschränken.
Dazu kommt noch, dass diese Webebriefe und Haustürgeschäfte sowieso rechtswidrig sind, zumindest wenn man diese nicht wünscht .
Im Grunde schränkt jedes Gesetz die Grundrechte ein, hier sind aber konkrete Eingriff gemeint.
Die Briefe bzw. das Tun der GEZ ist weder ein Haustürgeschäft (Privatrecht), noch sind es Werbebriefe im dem Sinne. Im Gegenteil, "du" bist gesetzlich sogar verpflichtet dich anzumelden.
Es bedarf vielmehr einer grundlegenden Reform der Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks und des Rundfunksystems als solchen. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass dieses über 7000MioEUR-Monster >Öffentlicher Rundfunk< endlich aufgehalten wird. Der tägliche Gebührenwahnsinn....................