medienkorrespondenz.de, 01.12.2019BLM statt MABB: Pro Sieben wechselt AufsichtsbehördeDie Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe hat entschieden, für ihren Sender Pro Sieben die lizenzgebende Medienanstalt zu wechseln. Ab Anfang Januar 2020 wird die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) die für den Privatsender zuständige Aufsichtsbehörde sein. Die aktuelle Zulassung von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) lässt der Sender mit Sitz in Unterföhring bei München zum Jahresende 2019 auslaufen und gibt sie zurück. Pro Sieben hatte im Jahr 1996 von der MABB eine rundfunkrechtliche Zulassung erhalten; zuvor war das 1989 gestartete Programm von der damaligen schleswig-holsteinischen Medienanstalt ULR lizenziert worden. […]
Die Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe begründete den Wechsel der lizenzgebenden Medienanstalt für ihren Sender Pro Sieben auf MK-Nachfrage zunächst mit rechtlichen Gründen. Man greife der Regelung des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor, „wonach für neue Zulassungen diejenige Landesmedienanstalt zuständig sein soll, in deren Zuständigkeitsbereich der Veranstalter seinen Sitz hat“. […]
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