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Autor Thema: Mini-Änderung bei Befreiung zur Rundfunkbeitragspflicht  (Gelesen 4052 mal)

Uwe

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Nach BVerfG-Urteil
Mini-Änderung bei Befreiung zur Rundfunkbeitragspflicht

Quelle: DWDL 01.11.2019 von Timo Niemeier

Zitat
Ab sofort können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung beantragen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat das Befreiungsverfahren nun verändert.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/74747/miniaenderung_bei_befreiung_zur_rundfunkbeitragspflicht__/


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
"Dass der Gesetzgeber das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen nun klar regelt und dabei auch den Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erweitert, ist eine gute Nachricht", sagt Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für Beitragsangelegenheiten zuständig.
Quelle: oben verlinkte Meldung bei https://www.dwdl.de/

Der Knabe sollte besser seine Klappe halten. Zumal sich gerade die Rundfunkanstalten ziemlich schäbig verhalten, wenn Paare mehr als eine Wohnung haben und rein zufällig nicht die gleiche Person als Zwangszahler registriert ist. Darauf kam es nicht an, als man verfassungswidrig mehrfach kassiert hat. Seit dem Urteil 2018 will man von der Gewohnheit des mehrfachen Abgreifens aber nicht lassen. Und so ganz ist das ja nicht vom Tisch, da auch unverheiratete Paare mehr als eine Wohnung haben können. Dass man an Hand der Meldedaten erkennen kann, dass ein Gesamtschuldner mehr als einmal zur Kasse gebeten wird, ist offenbar weder den geschlossenen Anstalten noch der Politik eingängig. Das angesichts der Tatsache, dass unverheiratetes Zusammenleben seit Ende der 1960er Jahre üblich ist. Politiker und Rundfunkfuzzies, die Mühe haben in der heutigen Zeit anzukommen, die Lebenswirklichkeit ausblenden, sind für ihre Jobs völlig ungeeignet.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Zeit Online, 01.11.2019

Nebenwohnung
Rundfunkbeitrag entfällt am Zweitwohnsitz auch für Partner

Bislang mussten Partner für ihre Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, auch wenn der andere bereits für die Hauptwohnung zahlte. Das ändert sich ab sofort.

Zitat
Für Besitzer von Nebenwohnungen wird die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausgeweitet. Ab dem 1. November können sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen, auch wenn sie bereits in ihrer Hauptwohnung vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil dort der Partner zahlt. […]

Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in der Nebenwohnung, mit denen die Besitzer nicht verheiratet oder eingetragen verpartnert sind, können wie bisher keinen Antrag auf Befreiung stellen.
[…]

Befreiung bei Härtefällen auch ohne Bafög-Bezug
Zu Befreiungen vom Rundfunkbeitrag urteilte auch das Bundesverwaltungsgericht (BVG). […] Eine Studentin hatte damit in letzter Instanz Erfolg mit ihrer Klage auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Az. BVerwG 6 C 10.18).

weiterlesen:
https://www.zeit.de/kultur/2019-11/nebenwohnung-rundfunkbeitraege-befreiung-ehepartner-beitragsservice

Das Thema "Befreiung bei Härtefällen" bitte diskutieren im Thread:
Studentin im Zweitstudium VGH München 7 BV 17.770 Wohngeld Härtefall
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32431.0


Leserkommentare
Zitat
Das Urteil des BVerfG 2018 wurde von den öffentlich rechtlichen als Bestätigung ihres Vorgehens interpretiert. Der Grundtenor des Urteiles war jedoch Reundfunkgebühr für Zweiwohnung ausdrücklich _nicht_ rechtmäßig und zum Rest: "naja, kann man schon so machen, ist dann aber halt ********". Dass die Doppelbelastung für Zweitwohnungen so nicht haltbar ist, dass die Gebühr unabhängig vom Einkommen und der Anzahl der Wohnungspersonenzahl läuft dem Rechtsempfinden der meisten Menschen zu Recht zuwider.

Die einzig richtige Reaktion der Rundfunkanstalten wäre der geschlossene Rücktritt der Intendanten am Tag der Verkündung des Urteils gewesen, weil Bürger dieses Landes 5 lange Jahre von halbstaatlichen Stellen zu Unrecht schickaniert und abkassiert wurden!

Die öffentlich rechtlichen reiten mit dem Rundfunkbeitrag ein totes Pferd. Es wird wie mit der Wehrpflicht sein: jahrelang wurde darum heiß gestritten und plötzlich über Nacht war sie weg, weil es einer Gruppe plötzlich opportun war. Der Rundfunkbeitrag ist nicht mehr reformierbar, er wird verschwinden. Stein des Anstoßes wird (zu meinem Bedauern) die AfD sein.

Zitat
Autovermieter müssen für jedes Autoradio zahlen, Firmeninhaber ebenso, Hoteliers für jeden Fernseher und Radio...
...obwohl die Nutzer bereits zu Hause zahlen und wohl kaum gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten sind.
...es sei denn, es handelt sich um gespaltene Persönlichkeiten...

Wie ist das eigentlich bei Fernseh-Fachgeschäften, oder Reparaturbetrieben? Da ist für den Staat eine Menge zu holen!

Zitat
Ich zahle für mein Gästezimmer, obwohl alle meine Gäste bereis zahlen.

Schlimmer noch, die Leute zahlen alle für Ihre eigene Gehirnwäsche

Zitat
Die Rundfunkgebühr für Zweitwohnungen war Beutelschneiderei aber die Handhabung der Abmeldung durch unterschiedliche Ehepartner konnte man nur als juristisch spitzfindig ausgeklügelte, böswillige Unverschämtheit einer Behörde bezeichnen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2019, 22:23 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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