"Dass der Gesetzgeber das Befreiungsverfahren für Inhaber von Nebenwohnungen nun klar regelt und dabei auch den Kreis der befreiungsberechtigten Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erweitert, ist eine gute Nachricht", sagt Hermann Eicher, SWR-Justiziar und in der ARD federführend für Beitragsangelegenheiten zuständig.
Quelle: oben verlinkte Meldung bei https://www.dwdl.de/Der Knabe sollte besser seine Klappe halten. Zumal sich gerade die Rundfunkanstalten ziemlich schäbig verhalten, wenn Paare mehr als eine Wohnung haben und rein zufällig nicht die gleiche Person als Zwangszahler registriert ist. Darauf kam es nicht an, als man verfassungswidrig mehrfach kassiert hat. Seit dem Urteil 2018 will man von der Gewohnheit des mehrfachen Abgreifens aber nicht lassen. Und so ganz ist das ja nicht vom Tisch, da auch unverheiratete Paare mehr als eine Wohnung haben können. Dass man an Hand der Meldedaten erkennen kann, dass ein Gesamtschuldner mehr als einmal zur Kasse gebeten wird, ist offenbar weder den
geschlossenen Anstalten noch der Politik eingängig. Das angesichts der Tatsache, dass unverheiratetes Zusammenleben seit Ende der 1960er Jahre üblich ist. Politiker und Rundfunkfuzzies, die Mühe haben in der heutigen Zeit anzukommen, die Lebenswirklichkeit ausblenden, sind für ihre Jobs völlig ungeeignet.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.