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Autor Thema: Neuwagen in Deutschland müssen künftig Digitalradio haben  (Gelesen 2006 mal)

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  • Beiträge: 1.202


weser-kurier.de, 08.11.2019

DAB+ als Pflicht
Neuwagen in Deutschland müssen künftig Digitalradio haben


Zitat
Das Digitalradio DAB+ wird in Zukunft in jedem Neuwagen in Deutschland zu hören sein.

Vom 21. Dezember 2020 an müssen Radios in neuen Fahrzeugen sowie neue stationäre Radiogeräte mit Display den Empfang und die Wiedergabe von DAB+ ermöglichen. Das hat der Bundesrat entschieden.
...

Weiterlesen unter:
https://www.weser-kurier.de/themenwelt/technik-und-multimedia_artikel,-neuwagen-in-deutschland-muessen-kuenftig-digitalradio-haben-_arid,1873936.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2019, 20:50 von ChrisLPZ«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.386
Das wird vom EuGH genauso gekippt werden, wie der EuGH vor Jahren die Zwangsverbindung zwischen Internet-Explorer und MS Windows gekippt hatte.

Der Bürger muß im EU-Binnenmarkt zu jederzeit die freie Wahl darüber haben, mit welchen Gerätschaften er sich privat umgeben möchte.

Ein Digitalradio kann daher genausowenig eine Zwangsauflage an die Fahrzeughersteller sein, das einzubauen, wie an den Kunden, sowas akzeptieren zu müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2019, 00:37 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

M
  • Beiträge: 448
Radiopflicht ist wie Beítragspflicht. Man hat aber immer noch ja die Freiheit, das Radio nicht anzuschalten.


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  • Beiträge: 7.386
Radiopflicht ist wie Beítragspflicht. Man hat aber immer noch ja die Freiheit, das Radio nicht anzuschalten.
Schon klar; man hat auch nicht die Pflicht, ein Auto zu kaufen, gell? Eins, wo ein Radio drin ist, würd' ich als Rundfunknichtinteressent jedenfalls stehen lassen.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Bürger muß im EU-Binnenmarkt zu jederzeit die freie Wahl darüber haben, mit welchen Gerätschaften er sich privat umgeben möchte.

Ein Digitalradio kann daher genausowenig eine Zwangsauflage an die Fahrzeughersteller sein, das einzubauen, wie an den Kunden, sowas akzeptieren zu müssen.

Das sieht deine so heiss geliebte EU offenbar völlig anders. Die hat nämlich Ende 2018 die Digitalradiopflicht für neue Kfz beschlossen. Deutschland tut also das, was du regelmäßig verlangst: es folgt der Vorgabe der EU.  :)

dabplus, 15.11.2018
Meilenstein für DAB+ im Auto:
EU Parlament beschließt Digitalradio-Pflicht für Neuwagen

Pressemitteilung Digitalradio Büro Deutschland
von digitalradiobuero
https://www.dabplus.de/2018/11/15/meilenstein-fuer-dab-im-auto-eu-parlament-beschliesst-digitalradio-pflicht-fuer-neuwagen/

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2019, 00:49 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Meldungen sollten wohl ohnehin auch etwas differenzierter gelesen werden.
Es wurde meinem Verständnis nach nicht beschlossen, dass Autos (generell) mit Radio ausgestattet werden sollen (und diese dann - womöglich nur - mit DAB+).
Es wurde wohl beschlossen, dass Radios, mit denen Autos ausgestattet werden, digitalfähig sein müssen.
Da ich weder Auto- noch Radio-Nutzer bin, weiß ich auch nicht, ob man beim Autokauf die Wahl hat, ob dieses überhaupt mit Radio ausgestattet wird. Falls nein, dann bliebe einem nur der Ausbau ;)
Oder wird bei Fahrzeugkontrollen neben dem Ersatzrad, dem Sanitätszeug und dem Warndreieck auch die Funktionsfähigkeit des Radios geprüft und ob man für "unseren gemeinsamen demokratiesichernden öffentlich-rechtlichen Verkehrs-, Stau-, Wetter- und Tagesbegleitfunk" jederzeit empfangsbereit ist?!? :o ???

Jedenfalls ist insofern aus meiner Sicht - wieder mal - die Schlagzeile nicht nur irreführend, sondern schlicht falschinformierend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2019, 00:51 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.386
@drboe

Bitte differenziere zwischen EU-Kommisssion, EU-Parlament und dem EuGH, der alles von denen kippen darf und auch schon getan hat; siehe das vormalige Datenschutzabkommen mit den USA.

Und, übrigens müsste man in die direkten EU-Bestimmungen hineinsehen und nicht in jene Dokumente, die ein evtl. Begünstigter darauf aufbauen erstellt hat.


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  • Beiträge: 40
  • Zuordnungsnummer
Wer vor 2013 ein Auto als Besitzer fuhr war verpflichtet sich bei der GEZ anzumelden. Wählte derjenige den Weg, das er nicht bereit war eine Radiogebühr zu bezahlen, so konnte er Erfahrungen mit Gerichtsvollziehern machen, die prüften ob das Radio wirklich nicht im PKW vorhanden war!

Vielen ist diese Tatsache zur heutigen Zeit immer noch nicht bewußt. Es soll Bürger geben, die sich früher gegen diesen Irsinn gewährt haben. Sprich sie haben es darauf ankommen lassen und sich der Tourtour, des Nichtvorhandenseins eines Autoradios gestellt haben und die Auseinandersetzung mit der Exekutive (Gerichtsvollzieher etc.) auf sich genommen haben.

Es soll Bürger geben, die sich diesen Zirkus nicht gestellt haben, evtl. aus Bequemlichkeit und die GEZ Radiogebühr gezahlt haben.

Dadurch ist es unter anderem so weit gekommen, das davon ausgegangen wird, das jetzt nicht mehr der Besitz eines PKW ausschlaggebend ist, sondern das Leben in einer Wohnung.
Demzufolge ist es durchaus vorstellbar, das diese Pflicht bei neuen Autos ein Vorstoß in die falsche Richtung ist.
Wer Auto fährt hat zu zahlen. So wie die gesamten landwirtschaftlichen Betriebe mit mehreren Tracktoren, ein Radio haben und somit bezahlen müssen. Noch den ehemaligen Betrag für das Radio, irgendwann sicherlich den vollen Betrag von 17,50. Es wird immer noch eine Steigerungsmöglichkeit geben um Gelder einzutreiben.
So unscheinbar dieser Vorgang von statten geht, wird es auch in diesem Bereich immer weiter gehen und als so ist das eben hingenommen und es wird gezahlt.

Das Problem wird als nicht wichtig genug erachtet bis zu dem Zeitpunkt wo auch für KFZ ein voller Beitrag erhoben wird. ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2019, 12:05 von DumbTV«
Empfehlung des Buches

"Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe"
Gerda M. Kolf

erschienen vorm Urteil am 18.7.2018 des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe

.... es kommt nicht auf den Willen des Bürgers an den Rundfunk zu empfangen, die alleinige Möglichkeit den Rundfunk empfangen zu können, rechtfertigt den lebenslangen Zwangsbeitrag wenn in einer Wohnung das GRUNDBEDÜRFNIS wohnen GELEBT wird!

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Bürger: in Deutschland muss man für Radios im Kfz oft relativ viel extra löhnen. Dennoch sind in den meisten Fahrzeugen wohl Radios vorhanden. Autoradios wurden früher in Standardschächte eingebaut, sind heute aber so mit dem Fahrzeug und seinen "Assistenten" verwoben, dass es vermutlich kaum noch ohne geht. Die früheren Einbauschächte habe ich in jüngerer Zeit nicht mehr gesehen.

@pinguin: du kannst dir die ständige Mahnung zu "differenzieren" sparen. Ich fordere dich ja auch nicht auf beim Glauben an die Heilswirkungen der EU vorsichtiger zu sein oder über den Tellerrand juristischer Lösungen der Beitragsproblematik hinaus zu sehen. Nimm doch einfach zur Kenntnis, dass man auf europäischer Ebene diverse Forderungen zur Fahrzeugausrüstung stellt und auch bereits einiges durchgesetzt hat, dass durchaus nicht jedem eingängig ist. Z. B. sind neue Fahrzeuge mit einer "Wanze" ausgerüstet, zwecks Alarmierung bei Unfällen. Falls du darauf hoffst, das der EUGH das kippt: meinen Segen hättest du, nur sind die Aussichten dazu wohl recht gering. Aktuell diskutierte Forderungen, über die man staunen kann, sind übrigens u. a. Verkehrsschildererkennung und automatisches Einhalten der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit an Hand der Beschilderung. In der EU hat man eben oft gute Absichten. Sicher ist das auch das Ziel so netter Projekte wie Indect. :)

Beim Digitalradio dürften die Chancen eines Stopps ebenfalls gering sein, da es erklärtes Ziel der Politik ist UKW abzuschalten. Deutschland hat entsprechende Absichten bislang allerdings immer verschoben. Angeblich peilt man derzeit 2025 an; in Niedersachsen dürfte das schwer werden, will man da in der Politik von DAB+ doch nichts mehr wissen. Man würde mit der UKW-Abschaltung eine gigantische Menge Elektroschrott produzieren. Ggf. will man das wenigstens teilweise bei den Kfz verhindern und die Forderung nach Digitalradios ist eher eine Mahnung an die Industrie sich auf die Änderung einzustellen. Der EuGH könnte bzw. würde eine Abschaltung analoger Hörfunkausstrahlung wohl ebenso wenig verhindern, wie er das beim TV nicht getan hat bzw. nicht konnte.

@Zaubernuss: die Nutzung eines Radios in privaten PKW war in der Rundfunk-/Fernsehgebühr enthalten. Von Extrazahlungen waren nur die betroffen, die kein Radio/TV angemeldet hatten, sowie geschäftlich genutzte Fahrzeuge, für die immer eine Rundfunkgebühr anfiel. Insofern dürfte der Einsatz von Gerichtsvollziehern gegen Fahrzeughalter eine krasse Ausnahme gewesen sein. Mir ist kein Fall persönlich bekannt, habe aber gehört, dass es gelegentlich vorgekommen sein soll, dass GEZ-Beauftragte an Verkehrskontrollen teilgenommen haben und das Bestehen einer Anmeldung geprüft haben sollen. Ich habe im Übrigen niemals ein privates Fahrzeug mit Radio bei der GEZ angemeldet und kenne auch niemanden, der das je getan hat. Wozu auch? Die Gebühr war für private Nutzer ja unabhängig von der Zahl der vorhandenen Geräte.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2020, 17:04 von DumbTV«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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