Durch das Model mit Personenbezogen Konten anstelle von Wohnungsbezogen Konten ist jede Doppelforderung an eine Person für einen beliebigen Zeitraum erkennbar, jedoch nicht eine Doppelforderung an eine Wohnung ohne Heranziehung von weiteren Daten. Aktuell werden von Bürgern Daten verlangt, welche diesen Modelfehler verschleiern sollen. Naja, was bleibt, auch im Jahr 7 nach Änderung kann die Solleinnahmehöhe aus dem Rundfunkbeitrag anhand von Wohnungen nicht bestimmt werden. Es gibt schlicht kein Register von zu bebeitragenden Wohnungen. Zumindest gibt es keine Konten zu diesen Wohnungen, wenn es so ein Register gäbe. Das eröffnet den Weg für ein in sich angelegtes strukturelles Erhebungsdefizit. Es besteht eine strukturelle Diskrepanz zwischen allen Wohnungen, und tatsächlich zur Erhebung herangezogenen, von Person, welche befreit werden abgesehen, kann mit der fehlenden Datenlage gar nicht wirklich sinnvoll in die Zukunft geplant werden. Auch eine Prüfung in die Vergangenheit hinein wird ergeben, dass es auf der anderen Seite strukturelle Erhebungsdefizite geben muss, wenn ein Abgleich alle vier Jahre erst Bürger findet, welche sich nicht zuordnen lassen. Solche Forderungen können, wenn die Daten bereits zuvor bekannt waren, dazu führen dass betroffene Verjährung anzeigen. Das mag vielleicht nichts an einer vom Gesetzgeber auferlegten Pflicht befreien, aber je nach Prüfung des Standpunkts das gesamte System wegen der nicht Nachprüfbarkeit der Haushaltshöhe durch diese Defizite angreifbar machen. Daran ändert auch die Neugestaltung zur Umsetzung des Urteils vom 18.07.2018 nichts.
Wenn nicht bekannt ist, welche Wohnungen zu bebeitragen sind, z.B. anhand von Daten und nachprüfbaren Akten dazu, kann schwerlich die Richtigkeit der Gesamthöhe der Beitragseinnahmen bestimmt werden. Und das obwohl das Model an Wohnungen und somit an Datenanknüpft, welche sich erheben lassen. Aber das wollte sehr wahrscheinlich gar keiner ;-). Aktuell werden die Daten zu den person geführten Konten immer noch mit Adressdaten verglichen, auch eine genaue Wohnung ist den Bescheiden bisher fremd.
Bei einer solchen Haushaltsführung gilt es zu prüfen ob eine Zulässigkeit vorliegt.
Würden die Konten Wohnungsbezogen geführt in Verbindung mit jeweils einer Zuordnung von Personen für einen Zeitraum, könnte ja zumindest Abhilfe erfolgen. Auch könnte damit Doppelfeststellungen vermieden werden. Aber die Wohnung ist ja geschützter Raum, weshalb eine Rundfunkanstalt nicht wissen darf oder will wer wo mit wem wohnt.
Da fragt man sich wozu die Wohnungsanknüpfung bei person bezogenen Konten gut sein soll. Offensichtlich wäre es einfacher gleich die Wohnung weg zu lassen. Dann kann unabhängig jede Person ohne Doppelbelastung kassiert werden. Bedürftige befreit. Meldedatenabgleiche unterlassen werden. Ebenfalls wäre es möglich den Einzug dabei gleich einer Stelle zu überlassen, welche unter Rechts-, Fach-, und Dienstaufsicht steht.
Die weiteren Änderungen werden sicherlich noch interessant und sorgen weiterhin für Streit.
Das Bundesverfassungsgericht schickt sicherlich wieder alle auf den Weg über die Instanzen. Wer es nicht glaubt, natürlich zum tot laufen.