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Autor Thema: NRW: Gehaltsdeckelung für Direktor der LfM soll aufgeweicht werden  (Gelesen 990 mal)

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medienkorrespondenz.de, 03.11.2019

Gehaltsdeckelung für Direktor der LfM soll aufgeweicht werden


Zitat
In Nordrhein-Westfalen will die CDU/FDP-Landesregierung die finanzielle Deckelung der Vergütung für das Direktorenamt bei der Landesanstalt für Medien (LfM) aufweichen. Ab Januar 2020 soll ermöglicht werden, das Gehalt des Direktors der Medienanstalt um Zusatzleistungen erhöhen zu können, und zwar in dem Fall, wenn der Behördenleiter „im Aufgabenbereich und Interesse der LfM Funktionen in europäischen Koordinationsgremien“ wahrnehme, die über die bloße Vertretung der Medienanstalt hinausgingen. […]

Möglichkeit für Zusatzvergütung
Als Tobias Schmid Anfang 2017 den LfM-Chefposten antrat, wurde eine im Jahr 2014 beschlossene Regelung wirksam, dass die Bezüge und Versorgungsleistungen des Direktors höchstens der NRW-Besoldungsgruppe B 10 entsprechen dürfen. Nach dieser Besoldungsgruppe werden in dem Bundesland die verbeamteten Staatssekretäre bezahlt, beispielsweise Staatssekretär Nathanael Liminski (CDU), der Chef der NRW-Staatskanzlei und in dieser Funktion operativ auch für die nordrhein-westfälische Medienpolitik zuständig ist. Das Grundgehalt von B 10 beträgt seit Januar 2019 rund 13.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen noch Sonder- und Versorgungszahlungen. […]
Somit war von dieser Regelung Schmids Vorgänger Jürgen Brautmeier, der 2010 Direktor der Medienanstalt geworden war, noch nicht betroffen. Sein Gehalt belief sich 2016 auf insgesamt 182.000 Euro, wie aus dem entsprechenden LfM-Jahresabschluss hervorgeht (hinzu kam noch der privat zu versteuernde geldwerte Vorteils in Höhe von 11.000 Euro für einen Dienstwagen). […]

Tobias Schmid für ERGA-Vorsitz vorgesehen
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/gehaltsdeckelung-fuer-direktor-der-lfm-soll-aufgeweicht-werden.html

Anmerkung:
Die Landesmedienanstalten werden über den Rundfunkbeitrag finanziert.


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