www.medienpolitik.net, 31.10.2019‘Torwächter‘ sind ein Gefährdungspotential für die demokratische Willensbildung“
Medienintermediäre mit Torwächterfunktion sollen vergleichbar dem Rundfunk reguliert werdenInterview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Mitglied der Datenethikkommission
Im Juli 2018 nahm eine Datenethikkommission, die vom Innen- und dem Justizministerium eingesetzte war, ihre Arbeit auf. Zu den 16 Experten gehörte Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln. Im 240 Seiten langen Abschlussbericht definiert die Kommission einen umfassenden Regulierungsrahmen für den Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen. So stellen die Experten die Kontrolle algorithmischer Systeme in einen Zusammenhang mit ihrem „Schädigungspotenzial“. So wurden die Algorithmen Anhand der Gefährlichkeit in fünf Risikoklassen eingeteilt und den Betreibern von Algorithmen sollen dementsprechend Pflichten auferlegt werden. Bei einem „gewissen Schädigungspotenzial“ müssen die Unternehmen eine „angemessene Risikofolgenabschätzung“ veröffentlichen. Algorithmen mit „unvertretbarem Schädigungspotenzial“ sollen auch verboten werden können. „Wenn Facebook, Google und Co. die Daten, die durch ihre Schleusen und Filter ins Netz gelangen zur Steuerung unseres Kaufverhaltens nutzen können“ erläutert Prof. Dr. Rolf Schwartmann, „dann können sie so auch politische Meinungen steuern. Ob das geschieht weiß man nicht, aber die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen.“ […]
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