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Autor Thema: Medienstaatsvertrag: NRW befürchtet Gefahr einer Vielfaltverengung  (Gelesen 1259 mal)

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Medienpolitik.net, 16.10.2019

Medienstaatsvertrag: NRW befürchtet durch Sprachassistenten die Gefahr einer Vielfaltverengung

„Sogenannte ‚Medienintermediäre‘, etwa Suchmaschinen, haben in der heutigen Medienwirklichkeit eine Schlüsselstellung. Sie entscheiden wesentlich darüber, ob und welche meinungsrelevanten Inhalte gefunden und damit von Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden. Inhalte können dabei bewusst hervorgehoben oder auch ausgegrenzt werden“, erläutert der Chef der Staatskanzlei in NRW in einem medienpolitik.net-Gespräch, Regelungen im Medienstaatsvertrag.  Auch Video-Sharing-Dienste seien Medienintermediäre, weshalb für sie die gleichen gesetzlichen Vorgaben gälten. Kritisch sieht Liminski die Rolle der Smart-Speaker für die Meinungsvielfalt: „Die akustische Präsentation etwa von Suchergebnissen ist eine andere als die visuelle. In der Regel wird vom Sprachassistenten nur ein Ergebnis ‚angezeigt‘. Die Gefahr einer Vielfaltverengung ist daher umso größer. Die weitere Entwicklung wird intensiv zu beobachten sein.“

Interview mit Nathanael Liminski, CDU, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 

Zitat
medienpolitik.net: Herr Liminski, worin sehen Sie die Notwendigkeit für den Medienstaatsvertrag, der in seiner Komplexität einmalig ist?

Liminski: Angesichts der Digitalisierung und der Entwicklung neuer Verbreitungstechniken, Angebote und Geschäftsmodelle bedarf es einer Anpassung an die heutige Medienwirklichkeit. Diese neuen Angebote haben das Potential großer Vielfalt für den Nutzer, bringen gerade für die Vielfalt aber auch neue Herausforderungen. Der Entwurf des Medienstaatsvertrages soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Er definiert die Schutzbereiche neu und nimmt auch Suchmaschinen, OTT-Angebote oder Benutzeroberflächen in die Pflicht.

medienpolitik.net: Seit Juli 2019 liegt der 2. Entwurf des Medienstaatsvertrages vor. Auch in diesem Entwurf gab es noch eine Reihe eckiger Klammern, also Punkte, in denen es keine Einigung der Länder gab. Warum werden diese Differenzen bis zur Sitzung der Regierungscheffinnen und –Chefs im Oktober ausgeräumt sein?

Liminski: Zu dem Entwurf des Medienstaatsvertrags wurde eine Anhörung durchgeführt […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/10/entscheidend-ist-das-angebot-nicht-der-anbieter/


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Wer soll euch denn sowas noch glauben, Ablenkungsmanöver, würde ich sagen.


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Das ist wieder Framing: Zensur heißt jetzt "Schutzbereich definiert, XYZ in die Pflicht nehmen"


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