Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verfassungsbruch feststellt, dann ist das ganze Procedere sowieso schwachsinnig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtswidrigkeit erklärt und damit können mir alle Protagonisten, die was von mir wollen den Buckel runterrutschen, nur bei Feststellungsbescheiden wäre mit dem Hinweis aufs Urteil Widerspruch zu erheben oder bei Ablehnungsbescheid mit dem Argument Klage zu führen. Wer jetzt noch für eine Zweitwohnung bezahlt, dem ist sowieso nicht zu helfen.
Besonders absurd: jemand, der zwangsangemeldet wurde, soll sich jetzt drum kümmern, daß er wieder raus aus dem Laden kommt - tut mir leid, Leute, das ist eure Aufgabe und dann kostet es halt extra!
Die Sache führt leider dazu, daß ich in die Verbraucherzentralen gar kein Vertrauen mehr habe!