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Autor Thema: ARD setzt auf Vertrauen und mehr Platz für "Brisant"  (Gelesen 1289 mal)

Uwe

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ARD setzt auf Vertrauen und mehr Platz für "Brisant"


Quelle: DWDL 20.09.2019 von Alexander Krei 

Zitat
Die ARD will gerne das "Vertrauensmedium" sein. Den künftigen Sendeplatz für den "Weltspiegel" hatte Programmchef Volker Herres bei der ARD-Medienlese in Berlin jedoch nicht im Gepäck - dafür einen zusätzlichen Sendeplatz für "Brisant".

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/74099/ard_setzt_auf_vertrauen_und_mehr_platz_fuer_brisant/


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Zitat
Die ARD will gerne das "Vertrauensmedium" sein. [...] einen zusätzlichen Sendeplatz für "Brisant".
Also wer es nötig hat, als "vertrauensbildende Maßnahme" einem (täglichen!) Boulevard-Magazin einen weiteren Sendeplatz einzuräumen, der muss schon tief gesunken sein... ::)

Brisant (Fernsehmagazin) - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Brisant_(Fernsehmagazin)
Zitat
Brisant ist ein Boulevardmagazin, das montags bis freitags ab 17:15 Uhr und samstags ab 17:10 Uhr im Nachmittagsprogramm des Ersten läuft. [...] In den Dritten werden ältere, bereits im Hauptprogramm (ARD) ausgestrahlte Folgen des Magazins zu unterschiedlichen Uhrzeiten noch einmal wiederholt. Brisant ist ein Magazin mit einem bunten Mix an Themen aus aller Welt: Nachrichten, Tipps, Trends, Luxus, Laster und Promi-News.
[...]


Boulevard (Medien) - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Boulevard_(Medien)

Boulevard (Medien) - Definition - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Boulevard_(Medien)#Definition_Boulevardpresse
Zitat
„Bezeichnung für einen Zeitungstyp, der in Aufmachung, Textteil und Gestaltung durch einen plakativen Stil, große Balkenüberschriften mit reißerischen Schlagzeilen, zahlreiche, oft großformatige Fotos sowie eine einfache, stark komprimierte Sprache gekennzeichnet ist.“
– Johannes Raabe: Boulevardpresse.[2]

Boulevard (Medien) - Boulevardformate - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Boulevard_(Medien)#Boulevardformate
Zitat
Themen werden eher oberflächlich und meist aus einer individuell-konkreten Perspektive behandelt (Blum et al., 2011). Die Aufmachung dient als Blickfang und stellt den größten Kaufanreiz dar. Zur Boulevardpresse oder umgangssprachlich Klatschpresse (englisch: tabloids) gehören die überwiegend täglich erscheinenden Zeitungen, die vorwiegend auf der Straße – dem Boulevard – verkauft, mithin meist nicht im Abonnement vertrieben werden, sowie Zeitschriften, die meist auch im Abonnement erhältlich sind und in der Regel wöchentlich oder 14-täglich erscheinen. Die Zeitschriften werden umgangssprachlich auch als Regenbogenpresse bezeichnet. Im Unterschied zu reinen Nachrichtenmedien ist eine emotionalisierte Berichterstattung, in der Informationen vorenthalten oder pauschalisiert und Sachverhalte verkürzt oder verzerrt dargestellt werden, mitunter auch frei erfunden werden, in Boulevardmedien ein übliches Mittel.

In Hörfunk und Fernsehen werden Boulevardthemen häufig in Magazinformaten veröffentlicht, in denen Katastrophen, Unfälle, Verbrechen, Mode, Prominenz und Konsumthemen im Vordergrund stehen. Die Mischung aus Information und Unterhaltung, die im US-amerikanischen Fernsehen seit Anfang der 1990er Jahre entstand, wird als Infotainment bezeichnet. [...]


Anmerkung:
Zitat von: Leitsätze aus dem BVerfG-Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018, Rn. 80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zurücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html


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