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Autor Thema: Weiterhin: Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze  (Gelesen 1443 mal)

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  • Beiträge: 1.199
Zitat aus einer fiktiv aktuellen "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom 11.09.2019:

Zitat
...
Rundfunkgebühren werden nach § 3 Abs. 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetz (RdFunkStVtrG BR, Berem.GBl. 1991,273) vollstreckt.
...

Bereits vor einem Jahr fand man zu genau diesem Passus im Forum dieses:
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27972.0.html

Also alles vergebliche Liebesmüh, da sich eh niemand darum schert? Einzige Änderung bis dato: neue Landesregierung... Und der "Rundfunkbeitrag" ist auch nach über sechs Jahren noch eine Gebühr?!?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 19:33 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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