Ich habe gerade ein wenig im Streikrecht geforscht und dabei kam heraus, dass das ganze Streikrecht durch kein Gesetz geregelt ist, sondern nur auf GG Art. 9 Abs. 3 beruht:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Man mache sich klar, dass auf diesem Grundrecht allein
das Recht basiert eine vertraglich selbst zugesicherte Arbeitsleistung nicht zu erbringen. Dann sollte sich doch erst Recht ein Recht ableiten lassen, in den
Zahlstreik zu treten, um die Wirtschaftsbedingungen der eigenen Wohnung zu verbessern, die ohne die eigene Zustimmung verschlechtert werden - insbesondere wenn Misswirtschaft der Hauptgrund der Belastung ist.
Gibt es eigentlich schon gerichtliche Entscheidungen zum Thema "Zahlungsstreik"?
Gab es von der Gruppe ein Verhandlungsangebot an die Rundfunkanstalten? Das wäre sinnvoll.