1. man suche sich eine verheiratete Person
2. Überzeuge diese Person eine Nebenwohnsitz unter der Adresse des Experimentalisten anzumelden
3. diese Person zeigt einen Bezug der Wohnung beim BS an und übernimmt dann natürlich auch freiwillig die Zahlung
4. der Ehepartner der Person lässt sich bzw. seinen Ehepartner bzw. die "Hauptwohnung" von der Beitragspflicht befreien (je nachdem wer bereits für die Wohnung des Hauptwohnsitzes bezahlt) - das sollte mit dem nächsten Staatsvertrag so gehen sollen/können/dürfen siehe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.msg195644.html#msg195644
§4a (1) Satz2
5. der Experimentalist gibt nun die Beitragsnummer des neuen Mitbewohners an und ist damit selbst befreit
erwartetes Ergebnis 2 Wohnung/2 Haushalte - ein Beitrag
Zweck des Experiments: Beweis, dass der BS/LRA/ÖRR nicht in der Lage ist eine vernünftige Gesetzesvorlage zu schaffen und auch sonst nicht viel auf die Kette bekommt
Mögliche Gegenargumentation des BS? Mir fallen spontan keine ein außer "aber aber aber.....Mimimi...."
Kontras: Zweitwohnsitzsteuer - wird aber längst nicht überall erhoben
Bundesmeldegesetz - soweit ich das überblicken kann ist es nicht verboten eine Nebenwohnung anzumelden ohne auch nur eine einzige Nacht darin geschlafen zu haben...
Meinungen?