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Autor Thema: Gedankenexperiment zur Halbierung des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 2034 mal)

s
  • Beiträge: 172
1. man suche sich eine verheiratete Person
2. Überzeuge diese Person eine Nebenwohnsitz unter der Adresse des Experimentalisten anzumelden
3. diese Person zeigt einen Bezug der Wohnung beim BS an und übernimmt dann natürlich auch freiwillig die Zahlung
4. der Ehepartner der Person lässt sich bzw. seinen Ehepartner bzw. die "Hauptwohnung" von der Beitragspflicht befreien (je nachdem wer bereits für die Wohnung des Hauptwohnsitzes bezahlt) - das sollte mit dem nächsten Staatsvertrag so gehen sollen/können/dürfen siehe
Zitat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31736.msg195644.html#msg195644
§4a (1) Satz2
5. der Experimentalist gibt nun die Beitragsnummer des neuen Mitbewohners an und ist damit selbst befreit

erwartetes Ergebnis 2 Wohnung/2 Haushalte - ein Beitrag
Zweck des Experiments: Beweis, dass der BS/LRA/ÖRR nicht in der Lage ist eine vernünftige Gesetzesvorlage zu schaffen und auch sonst nicht viel auf die Kette bekommt

Mögliche Gegenargumentation des BS? Mir fallen spontan keine ein außer "aber aber aber.....Mimimi...."
Kontras: Zweitwohnsitzsteuer - wird aber längst nicht überall erhoben
Bundesmeldegesetz - soweit ich das überblicken kann ist es nicht verboten eine Nebenwohnung anzumelden ohne auch nur eine einzige Nacht darin geschlafen zu haben...

Meinungen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 19:04 von sky-gucker«

G
  • Beiträge: 326
In dieser Reihenfolge wird das nicht klappen: man muss zuerst 5. durchführen und erst danach 4.

Denn die Datenlöschung des Experimentalisten erfolgt nur, wenn auf das Beitragskonto des Mitbewohners auch eingezahlt wird.

Beim nächsten Meldedatenabgleich könnte die Sache aber auffliegen.

Außerdem erfolgen Befreiungen von Nebenwohnungen oftmals nur unter der Auflage, dass der Inhaber der Nebenwohnung seine weiteren Mitbewohner an den Beitragsservice meldet. Insofern müsste die Person gegen diese Auflage verstoßen, damit das eine Chance hat zu klappen.

Warum die Person unbedingt verheiratet sein soll, erschließt sich mir nicht. Im Grunde reicht doch eine Person, die unter der ihr zugewiesenen Beitragsnummer für ihre (Haupt)-wohnung bereits zahlt.

Ähnliche Experimente könnte man übrigens auch für andere Befreiungssituationen prüfen: Man könnte z.B. einen BaföG-Empfänger bei sich  aufnehmen, der sich zunächst anmeldet und zahlt und dann nach einigen Monaten einen  Antrag auf Befreiung stellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 02:18 von Bürger«

s
  • Beiträge: 172
Dann lies doch nochmal im verlinkten Beitrag

Zitat
2. Nach § 4 wird folgender § 4 a eingefügt:
„§ 4 a Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen
(1) Für ihre Nebenwohnungen wird eine natürliche Person von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 auf Antrag befreit, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung an die zuständige Landesrundfunkanstalt entrichtet. Gleiches gilt, wenn sie, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag zwar nicht für die Hauptwohnung, jedoch für eine ihrer Nebenwohnungen entrichtet.

Der "Mitbewohner" kann sehr wohl auch für seine Nebenwohnung zahlen und soll er ja in dem Experiment auch und dafür seine Hauptwohnung befreien lassen.
Und ja das verheiratet sein ist nur dann erforderlich für den Fall dass der neue Mitbewohner in seiner Hauptwohnung nicht allein lebt...daher wäre es unschädlich den Mitbewohner der Hauptwohnung nennen zu müssen, da dieser ja befreit wäre s.Zitat aus dem "Gesetzentwurf"...

Was beim Meldedatenabgleich auffliegen soll erschließt sich mir nicht - das Experiment "baut" quasi genau die Situation welche sich aus §4a (1) Satz 1 bzw. Satz 2 ergeben kann.
Konsequenz insbesondere aus Satz 2 ist aber, dass alle Mitbewohner des zahlenden Nebenwohnsitzinhabers nicht zahlen müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Juli 2019, 21:08 von sky-gucker«

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  • Cry for Justice
Dieses kranke Gewurschtel ist absolut nicht zielführend und ermuntert die mitlesenden Geier nur zu einem milden herabwürdigendem Lächeln. Ne, ne, ne


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Beiträge: 172
Nun, sofern das Experiment erfolgreich verlaufen sollte, dann besteht eine theoretische Möglichkeit die Einnahmen des Rundfunkbeitrags um so 1-2 Mrd zu reduzieren...ob die Geier dann noch lächeln? Wohl nicht, sie werden mehr Beitrag fordern - viel mehr - richtig. Und dann? Ja genau dann werden hoffentlich genug Bürger wach, damit sich tatsächlich etwas verändert... Plan erkannt? Gut - Umsetzung!


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  • Cry for Justice
Dieses Kartell pfeift doch längst auf Plan B, den die widerspenstigen Deppen (sorry) glauben zu kennen. Da ist längst Plan C bis F ausgearbeitet, bei der finanziellen Hinterhand auch kein Problem. Mit Korinthen der Weisheit suchen ist da leider nichts mehr drin. Diese wurden von der Gier und Dummheit aufgefressen..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ähnliche Ideen habe ich hier schon nach dem Urteil des BVerfG 2018 geäußert. Nun, mit Kenntnis des künftigen Textes des sogn. RBStV, kann man das genauer ausführen. In der Praxis wird es wohl leider nicht dazu kommen, dass massenhaft nach "Rundfunkbeitragszweitwohnungspartnern" gesucht wird.  ;D Vielleicht sollte man mit der Suche innerhalb der Verwandschaft anfangen.

Alternative (nach BVerfG): Hauptwhg. z.B. bei Eltern = Zweitwhg. beitragsfrei?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28157.msg177214.html#msg177214
a) bei Doppelhäusern zieht der Zahler der einen Hälfte formal in der anderen Hälfte ein. Erstwohnsitz ist also "Beitragsbescheissstrasse 1, links", Zweitwohnsitz "Beitragsbescheissstrasse 1, rechts". Er meldet sich mit beiden Wohnsitzen beim BS.

b) bei Mehrfamilienhäusern wird es ebenso gemacht, also ein Zahler "wohnt" in sämtlichen Wohnungen.

c) Die Bewohner eines Dorfes melden sich alle mit Erstwohnsitz in einer Wohnung an, während sie ihren bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnung eintragen. Sie zahlen dann zusammen genau einen "Beitrag", den sie sich teilen. Bei Orten mit 1.750 Wohnungen wäre das ein Betrag von 1 ct pro Wohnung. Etwa soviel sollte einem der ÖRR wert sein.  8)

d) "Geschäftsmodell Zweitwohnung": eine Person bietet die Dienstleistung "Rundfunkbeitrag-Zweitwohnsitz" an und übernimmt für Interessenten die Meldung gegenüber dem BS für deren Wohnung, wobei sie sich beim Meldeamt mit Zweitwohnsitz registrieren lässt. Dafür muss man natürlich zahlen, z. B. 5 €/Monat.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 18:08 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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