Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 7/4916, 17.09.2019
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD)
Sendezeiten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR)
Kleine Anfrage - KA 7/2883
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Öffentlich-rechtliche Medienanstalten wie ARD, ZDF und MDR haben den Auftrag, unter politischer Neutralität die Bürger unseres Landes zu informieren und zum Teil auch zu unterhalten.
Antwort der Landesregierung
erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Vorbemerkung der Landesregierung:
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Fragen 1 und 3 bis 7 vor. Diese Fragen betreffen die inhaltliche Ausgestaltung und Entwicklung des Programms des MDR. Über die inhaltliche Ausgestaltung und Entwicklung seiner Programme entscheidet der MDR selbst aufgrund der ihm zustehenden Programmautonomie, die ein Ausfluss der in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantierten Rundfunkfreiheit ist. Hierbei hat der MDR den im Staatsvertrag über den MDR festgelegten Auftrag und die damit verknüpften Programmgrundsätze, wie etwa den Grundsatz der überparteilichen Berichterstattung, zu beachten. Über die Einhaltung der Programmgrundsätze wacht nach § 20 Absatz 2 des Staatsvertrages über den MDR der Rundfunkrat als hierfür zuständiges Gremium. Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und trägt durch seine Zusammensetzung der Vielfalt der Meinungen der Bürger Rechnung. Vor dem Hintergrund dieser Zuteilung von Verantwortungsbereichen ist es nicht die Aufgabe der Landesregierung die konkrete inhaltliche Ausgestaltung und die Prozesse bei der Entwicklung des Programms des MDR zu überwachen.
Frage 1:
Welche Maßnahmen werden beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) getroffen, um politische Neutralität zu gewährleisten?
Siehe Vorbemerkung.
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter des MDR seit Gründung entwickelt? Bitte nach Art der Anstellung und der Anzahl der Freien Mitarbeiter jährlich aufschlüsseln.
Aus den beigefügten Tabellen ist die Anzahl der festangestellten und freien Mitarbeiter des MDR zu ersehen.
Bei der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des MDR handelt es sich um Stichtagszahlen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. In den ersten beiden Jahren nach der Gründung befand sich der MDR in der Aufbauphase.
Jahr per 31.12. (Stichtag) | festangestellte Mitarbeiter
1992 1.959
1993 2.015
1994 2.085
1995 2.089
1996 2.067
1997 2.067
1998 2.053
1999 2.050
2000 2.034
2001 2.044
2002 2.054
2003 2.062
2004 2.055
2005 2.025
2006 2.023
2007 2.008
2008 2.009
2019 2.009
2010 1.994
2011 1.993
2012 2.020
2013 2.045
2014 2.050
2015 2.080
2016 2.100
2017 2.097
2018 2.095
Bei der Anzahl der freien Mitarbeiter sind alle Personen erfasst, die mindestens an einem Tag im Jahr für den MDR tätig geworden sind.
Kalenderjahr | Beschäftigte ab 1 Tag - MDR
1992 6302
1993 6986
1994 5969
1995 7107
1996 7749
1997 7302
1998 7569
1999 4980
2000 7092
2001 7154
2002 6982
2003 7190
2004 6694
2005 6183
2006 6012
2007 6102
2008 5811
2009 5804
2010 5769
2011 5479
2012 6032
2013 5922
2014 5761
2015 5815
2016 5634
2017 5739
2018 5533
Frage 3:
Wie kann der MDR gewährleisten, dass freie Mitarbeiter auch kritisch berichten, wenn doch mit Entzug der Aufträge jederzeit ein Druckmittel vorhanden ist?
Siehe Vorbemerkung.
Frage 4:
Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Politiker zu Sendungen bzw. Veranstaltungen eingeladen? Bitte aufschlüsseln nach Art der Sendung bzw. Veranstaltung und Parteizugehörigkeit.
Siehe Vorbemerkung.
Frage 5:
Wie viel Sendezeit kamen den jeweiligen Parteien bzw. deren Vertretern zugute? Bitte nach Parteizugehörigkeit aufschlüsseln.
Siehe Vorbemerkung.
Frage 6:
Wie oft wurde in Beiträgen des MDR bzw. dessen Untergliederungen (Hörfunk usw.) die Opposition befragt? Bitte nach Sendezeit und Anzahl in Bezug auf die jeweilige Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit aufschlüsseln.
Siehe Vorbemerkung.
Frage 7:
Inwieweit wird bei der Sendezeit und der Anzahl der Beiträge bzw. bei Einladung von politischen Gästen auf die jeweiligen Wahlergebnisse Rücksicht genommen?
Siehe Vorbemerkung.
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