Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.pngFAZ (FAZ+ Abo), 20.07.2019
Die Ministerpräsidenten bewegen sich auf dünnem EisFast alle Bundesländer wollen den Rundfunkbeitrag verändern. Er soll an einen Index gebunden werden. Wichtige Details sind noch unklar. Doch von diesen hängt alles ab.Ein Gastbeitrag von Harald Hartung
Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Rundfunkfreiheit eine Garantie funktionsgerechter Finanzierung für die funktionserforderlichen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen. Dabei gilt: Die Finanzierung folgt dem Auftrag, dessen funktionserforderliche Reichweite ausschließlich nach publizistischen Kriterien zu bestimmen ist. Jedes Finanzierungssystem, wie immer es ausgestaltet sein mag, muss dieser verfassungsrechtlichen Garantie gerecht werden. Und gerade in dieser Hinsicht ist das in Rede stehende Modell hoch problematisch.“
An dieser kritischen Bewertung des Modells, nach dem der Rundfunkbeitrag künftig an einen Index gebunden werden und automatisch steigen soll, durch den Kölner Verfassungsrechtler Karl-E. Hain vom Juli 2018 hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: Verschiedene Gutachten haben inzwischen die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Paradigmenwechsel bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags und die Marginalisierung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) bekräftigt. Dennoch deutet alles darauf hin, dass eine Indexierung, die sich an der Inflationsrate orientiert, künftig die Basis für den Rundfunkbeitrag bilden soll.
[…]
Weiterlesen auf (FAZ+ Abo): https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/laender-befuerworten-neues-modell-fuer-rundfunkbeitrag-16291416.html