Über Soziale Medien und Suchmaschinen, die im Medienrecht Intermediäre genannt werden, und Messenger-Dienste kann jeder Inhalte aller Art schnell, kostengünstig und ohne wesentliche Zugangshindernisse veröffentlichen.
Das ist falsch!
In Über Suchmaschinen kann nicht jeder etwas veröffentlichen. Man benötigt dazu einen Schreibzugriff auf einer Internetdomain und eine Suchmaschine, die die publizierten Inhalte dort indiziert. D. h., die Veröffentlichung erfolgt sehr indirekt. Auch wenn Messengerdienste die Verbreitung von Meinungen und Information an mehrere Empfänger gleichzeitig zulassen, so handelt es sich dennoch bei den meisten Anwendungen um den eins zu eins Austausch (Chats). 256 mögliche Rezipienten einer Nachricht stellen keine Massenkommunikation dar.
Ein am 18. Juni veröffentlichtes Gutachten des Staats- und Medienrechtlers Prof. Dr. Dieter Dörr, im Auftrag der Gremienvorsitzendenkonferenz der Medienanstalten (GVK), hat die Notwendigkeit von vielfaltssichernden Regeln im Internet belegt.
Das ist falsch! Prof. Dörr hat im Auftrag der Medienanstalten ein Gutachten angefertigt, das im Tenor den Wünschen der Auftraggeber entspricht. Die Medienanstalten sind hier nicht neutral, sondern suchen schlicht nach neuen Betätigungsfeldern um ihren politischen Einfluss zu vergrößern. Zudem hat Prof. Dörr nichts belegt, sondern seine
Einschätzung an den Wünschen der Auftraggeber orientiert, die er in Thesen zusammenfasst. Weder Einschätzungen noch Thesen gelten wissenschaftlich als Beleg; sie sind Meinungen bzw. Annahmen. Ein Beleg wäre eine nicht bezweifelbare Tatsache. Selbst dann, wenn man vielem von dem, was Prof. Dörr als Status eher berichtet als analysiert, ähnlich sieht, so heißt das gerade nicht, dass man daraus die gleichen Schlussfolgerungen ziehen muss oder die Einschätzungen von Prof. Dörr teilt.
Das Gutachten stellt klar, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für ein effektives Vielfaltssicherungsrecht haben.
Das ist falsch! Das Recht und die Gesetzgebungskompetenz eine wie auch immer geartete Vielfalt zu sichern wären nur dann gegeben, wenn es daran einen Mangel gäbe. Dies allerdings nicht der Fall, mindestens nicht im vorrangig betrachteten Internet, welches vielfältiger ist als alle bisher bekannten Medien. Da es insbesondere um Meinungsvielfalt geht, kann man feststellen, dass diese bei über 80 Millionen Menschen, die sich auf Art. 5 des Grundgesetzes berufen können, sehr, sehr unwahrscheinlich wäre, würde diese Vielfalt der Meinungen nicht existieren. In diesem Zusammenhang sind die folgenden Sätze ziemlich gefährlich:
Eine zentrale Feststellung des Gutachtens ist in engem Zusammenhang mit dem neuen Regulierungsvorhaben zu sehen: Massenhaft verbreitete Inhalte Einzelner, also sämtliche Formen von User-Generated-Content, können ebenso zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung beitragen wie professionelle Beiträge. Auch dieser Content ist vielfaltsrelevant. Diese Relevanz ist mit zunehmender Breitenwirkung dieser Inhalte in den letzten Jahren exponentiell gestiegen. Daher darf sich die vorgeschlagene Regulierung nicht auf Inhalte aus professionellen Quellen beschränken.
Im derzeitigen Staatsvertragsentwurf ist das Diskriminierungsverbot auf journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote begrenzt. Um einen gewichtigen Einfluss auf die Meinungsbildung der Nutzer auszuüben, ist das Kriterium der journalistisch-redaktionellen Erstellung aber gerade nicht von bestimmender Bedeutung. Auch User-Generated-Content muss daher ausdrücklich von der Definition umfasst sein, damit eine vollumfängliche Sicherung der Vielfalt gewährleistet werden kann.
Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit! Die Haupstoßrichtung des neuen Medienstaatsvertrages bilden sicher die Betreiber großer Plattformen wie Google und Facebook. Diese beeinträchtigen die Machtposition der Herrschenden, weil sie mit dafür sorgen, dass die existierenden, offenbar zunehmend lästigeren und vielfältigeren Meinungen weiter und schneller verbreitet werden, als es herkömmliche, kontrollierte Medien vermögen. In den Aussagen von Prof. Schwaderlapp wird aber zudem der Versuch sichtbar auch einzelnen Bürgern eine Regulierung zu verordnen; d. h. letztlich die Kontrolle auszuüben über das was und wie sie sich äußern. Damit ist klar, dass das Ziel in einer Aufweichung des Grundrechts nach Art. 5 GG besteht. Dieses Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist gerade nicht von den Verbreitungswegen und der Zahl der Rezipienten einer Meinung abhängig sondern gilt universell und für jeden. Es wird sichtbar, dass man das Recht der Meinungsäußerung als Schönwettergesetz betrachtet, dass es einzuhegen bzw. abzuschaffen gilt, wenn über dessen Nutzung die Ausübung von Macht gefährdet wird. Die Möglichkeiten des globalen Internets bedrohen offenbar zunehmend den Informations- und Kommunikationsvorsprung, auf dem sich Macht Jahrhunderte lang stützte. Daher will man mit allen Mitteln die Kontrolle zurückgewinnen, die man im Internet mindestens teilweise verloren hat. Das Verbreitungsrecht meiner persönlichen Meinung ist aber weder davon abhängig zu machen, dass es eine Fülle anderer Meinungen auf dem gleichen Verbreitungsweg gibt, noch von der Zahl derer, die diese Meinung zur Kenntnis nehmen, noch davon, ob meine Meinung zum Meinungsbildungsprozess von Dritten beiträgt oder nicht. Die Regelungswut der Politiker und der Medienaufsichtsbehörden ist daher entschieden zu bekämpfen.
M. Boettcher
Nachtrag: ich schrieb schon 2002: Die Bundesrepublik Deutschland, mit knapp über 50 eigentlich im besten Alter, leidet von Beginn an darunter, dass Politiker und Bürokraten die großzügigen Freiheitsrechte der unter dem Eindruck der Nazi-Diktatur entstandenen Verfassung, Stück für Stück schleifen wollen. Die Restauration eines Obrigkeitsstaates ist aber das Letzte, das wir gebrauchen können. Wir verdrängen viel oft, dass die Freiheit weniger von außen als von innen bedroht wird, wir seit langem in einem Überwachungsstaat leben, die Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt ist, wie die Freizügigkeit und andere Rechte beschnitten. Dies Alles ohne Not. Es wird daher Zeit, den Rest der Freiheiten intensiv zu vertreten und zu schützen, eine Aufgabe, die man naturgemäß nicht dem Staat überlassen kann. Wir Deutsche haben historisch gesehen bekanntlich wenig Veranlassung, unseren Politikern und Staatsvertretern über den Weg zu trauen.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.