Hi,
Nur mal so...Vielleicht eine Verständnisfrage...
Immer wenn wenn eine Aufzählung gemacht wird, im RBStV, wie:"...Die Landesrundfunkanstalt führt, die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab..." fehlt mir da irgendwie die ARD...ergo eigtl. die LandesRundfunkanstalt, wir aber nie so angegeben (Nachfolgend ARD oder Rundfunkanstalt) und weiter im Text stimmt da vermutlich die Reihenfolge nicht, oder?!
Ich nahm an, nach Wiki-belesung, dass die
LandesMEDIENanstalt der
LandesRUNDFUNKanstalt (Zusammenschluss aller in ARD) übergeordnet ist. Wieso führt im Umkehrschluss die Rundfunkanstalt an die Medienanstalt, Schickschuld-Anteile ab? Man ginge ja eher davon aus dass von oben nach unten verteilt würde. Kann man mir das einer erklären, ich bin kein Jurist?!
Weiterhin empfinde ich die Schickschuld, wenn das jetzt auf den Schuldner (uns) fällt/fallen sollte/ etwas seltsam. Man lese dazu die Bedeutung auf Wikipedia
Schickschuld. Als Auszug:
-...Dabei bedient sich der Schuldner einer Transportperson (z. B. Post), um die Leistung zu bewirken.
-...Nach § 270 Abs. 1 BGB trägt der Schuldner die Leistungsgefahr bis zur Ankunft. Bei Nichtankunft des Geldes trotz Versand muss also der Geldschuldner noch einmal zahlen. Ob am Begriff der qualifizierten Schickschuld festzuhalten ist, ist seit Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie durch Beibehaltung des § 270 BGB nur noch für Verbraucher zweifelhaft
Muss man denen das Geld also per Brief schicken? Ich bin verwirrt, soll wohl so sein.
MFG