Tobias Rechtmann
... Edelnstadt...
An Herrn Intendanten
Oliver Millionmaker
- persönliches Büro -
Ideologenweg 77
12346 Manipulatstadt
Annullierung Ihrer angeblichen "Mediensteuer"-Forderung - Frist 1 Monat (siehe Abschnitt 6.)
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und Gutschriften-Anweisung auf sogenanntes "Beitragskonto" Nr. ...............................
(Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag" durch die gemeinsame interne Verwaltungsstelle der Landesfinanzämter, Tarnbezeichnung "Beitrags-Service", Köln, mangels Rechtsperson nicht berechtigt zu Forderungsmitteilungen an Bürger. Wer mangels Rechtsperson für nichts haften kann, darf im Geschäftsverkehr gegenüber Dritten nicht und für nichts auftreten.)
Sehr geehrter Herr Intendant,
aus den Informationen gemäß Anlage entnehme ich:
1. Die Landesmedienanstalten subventionieren ausländische Medienunternehmen
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mit bundesweit beträchtlichen Summen, um diese beim Entfernen von illegalen Inhalten ohne Inrechnungstellen zu bereichern.
Finanziert werden diese Anstalten nämlich und bekanntlich aus der "Rundfunk"-Abgabe, gemäß EU-Definition eine "Mediensteuer" (so auch auf Bundesebene, siehe Statistisches Bundesamt.
(Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunk"-"Beitrag".)
Diese Subventionierung ist meines Erachtens eine illegale Verwendung der "Mediensteuer". Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht für die Kostenlosigkeit .
2. Ich erlaube mir hiermit - mit allem Respekt, den ich Ihnen schulde, und gleichwohl - die folgenden Aufforderungen:
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(1) Sofort zu bewirken, dass die Landesmedienanstalten wie auch sonstige aus der Rundfunkabgabe finanzierte Träger im Verbreitungsbereich Ihres Senders dies nicht mehr aus der Rundfunkabgabe finanzieren dürfen.
(2) Sofort darauf hinzuwirken, dass dies auch in den anderen Bundesländern so praktiziert wird.
3. Unbenommen bleibt dem deutschen Gesetzgeber, die Verbreitungsrechte
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von wesentlichen Plattformen damit zu verknüpfen, dass diese den gesamten volkswirtschaftlich entstehenden Aufwand für die Durchsetzung deutschen Rechts selber tragen, also auch den Aufwand von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Ob diese dann mangels Ertrag ihre Tätigkeit einstellen müssten, da wird bei manchen Plattformen niemand eine Träne weinen.
So lange dies nicht der Fall ist, genügen die Regeln von Strafrecht, Bußgeldrecht und Abmahnrecht für das Inkasso.
4. Für diese Mitteilung - Geschäftsführung ohne Auftrag (BGB) berechne ich 200 Euro.
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Diese 200 Euro bitte ich meinem "Mediensteuer"-Konto gutzuschreiben.
(Ihre Tarnbezeichnung: "Beitrags"-Konto.)
5. Ihre gesamte angebliche Forderung von inzwischen angeblich mehr als 1000 Euro bitte ich im übrigen zu annullieren:
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Das Staatsfernsehen ARD, ZDF ist mit seiner politischen Manipulationsarbeit eine Wahlkampfmaschine für eine einzige Partei geworden, die "Grünen".
Hier handelt es sich meines Erachtens um eine im Parteienrecht nicht vorgesehene Parteienfinanzierung von etwa 8 Milliarden Euro pro Jahr. Diesen Verstoß gegen geltendes Recht lehne ich in engagierter Weise ab.
Ich kann nicht verpflichtet werden, eine Partei zu subventionieren, der ich meine Stimme nicht geben will. Dadurch werde ich im demokratischen Wahlrecht verletzt - ein übergeordnetes Recht.
Ich kann nicht landesrechtlich verpflichtet werden, eine meines Erachtens vorliegenden bundesrechtliche Illegalität zu subventionieren. Meines Erachtens soll ich über die Rundfunkabgabe zu "Beihilfe" und "Begünstigung" im Sinn des Strafgesetzbuches gedrängt werden. Dieser meines Erachtens vorliegenden Druckausübung widersetze ich mich hiermit.
Ich bitte entsprechend bei Ihnen zu verbuchen.
6. Frist: 1 Monat für Ihre Bestätigung der Annullierung von behaupteter Forderung,
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Rücknahme aller Maßnahmen, auch Unterbindung aller etwaigen Absichten von Vollstreckung.
Allen etwaigen Inkassobemühungen wird dies heutige Schreiben entgegengehalten werden.
Mit freundlichem Gruß
Tobias Rechtmann
Anlage:
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Publizierte Nachweise, wie die Landesmedienanstalten dies zur Zeit handhaben dürften, belegt durch die Verlautbarung einer dieser Anstalten:
Disclaimer: Dies war Satire und Parodie und ohne Empfehlung, es so zu machen.
Was jemand tut oder nicht tut, ist verantwortlicher Eigenentscheid. Selbstverständlich gibt es immer mal Leute im Land, die derartiges wirklich versenden und so frech sind, dies mit der Widerstandspflcht der Bürger gegen einen in Sachen Rundfunkabgabe rechtbrechenden Staat zu rechtfertigen. Sachen gibt's...
Das Imperium reagiert auf derartige Dinge übrigens angeblich sehr verlegen; denn: Was auch immer man antwortet, es ist streitstrategisch verkehrt und politisch gefährlich. Textbausteine dafür gibt es denn auch gewöhnlich nicht.
Im schlimmsten Fall bekommt ihr von dort dann überhaupt keine Post mehr. Derartiger lebenslanger Liebesentzug wird den Betroffenen sicherlich unendliches Leid erzeugen. Aber man kann ja lernen, damit zu leben, versichert @pjotre .
Weiteres in diesem Sinn gibt es nicht im öffentlichen Forum. PM beziehungsweise E-Mail ist für Sachen, die nicht ins Forum sollen.
Aber dennoch keine Nachmach-Empfehlung. - Journalistenformel: "Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. - Gibt es Anwälte, die Vertrauen verdienen? Ja, Ihrer zum Beispiel.§"